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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 1 (1869) · p. Seite 33

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
1 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 33 (sequence 36)
Language
German
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Zu Schutz und Trutz. 33 sondern genau genommen schon dogmatische Lösungen. Ist das zur Genüge der Fall gewesen? Haben sich im Judenthum wirklich zwei Confessionen gebildet, die scharf und präcis ihre dogmatische Abgränzung gegen einander ausgesprochen?" Ich muß bekennen, daß ich wahrhaft erstaunt bin über die arge Begriffsverwirrung, welche in diesen Behauptungen liegt. Was darin richtig, ist ganz natür-!ich und wird dennoch im Zusammenhänge gleichfalls falsch. ״Cultusfragen sind immer nur sekundärer Art." Ganz selbstverständlich; der Ausdruck durch das Wort wie durch die That ist eben, wenn sie nicht gedanken- und werthlos sein sollen, ein Ausfluß der Ueberzeugung, der Ausfassung im Gedanken. Der Cultus, als Wortausdruck der religiösen Gesinnung, wie die Handlung als Bethätigung der religiösen und sittlichen Anforderungen, sind eben Ausflüsse, sind demnach in der Zeitfolge das Zweite, denen als Erstes ein innerer Gedanke vorangeht. Das gilt aber, wie gesagt, nicht blos vom Cultus, sondern von einer jeden äußerlich hervortretenden That; dadurch verliert dieselbe aber nicht an Bedeutung, vielmehr ist auch wiederum der Prüfstein für die Lebendigkeit der Gesinnung nur ihre Thatkräftigkeit, daß sie sich auch in Wort und That ausprägt. Gerade der Cultus, als der Ausdruck der ganzen religiösen Gesinnung, steht hier an Rang noch den Thaten, die immer blos ein Einzelnes verkörpern, weit voran. Wenn also damit, daß die Cultusfragen ״immer nur" sekundärer Art seien, etwa gesagt werden sollte, sie seien doch eigentlich gar nicht von solcher Erheblichkeit, so wäre es falsch und stünde sogar im Widerspruche mit mancher andern Aeußerung des Hrn. vr. I.; soll es aber blos heißen, sie seien lediglich der Ausdruck einer vorhandenen Ueberzeugung, diese sei also das Prius, so müßte es verzweifelt schlecht um das Begriffsvermögen der vorausgesetzten Leser stehen, wenn ihnen' das erst verkündet werden muß. Allein Hr. vr. I. schließt diesem Axiome eine neue, das Vorangegangene׳ erklärende Behauptung an, die allerdings nicht selbstverständlich, aber auch um so auffallender ist. ״Wo Cultusfragen vorliegen, da müssen ihnen dogmatische Fragen Vorangegangen sein." Wirklich? Allen Cultusfragen müßten dogmatische Fragen vorangehen? Also auch etwa der Frage, ob ganz oder theilweise in der vaterländischen Sprache gebetet werden dürfe oder solle, ob der Chklus der Thorahvorlesung in einem oder drei Jahren beschlossen werden solle, ob Piutim gesprochen werden, ob jeder Einzelne in der Gemeinde die Stimme VierlelMresschrisl VII. 1. H

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