Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 7 (1869)
- Issue
- 1 (1869)
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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Zu Schutz und Trutz. 27 lich konfessionelle Scheidung zu begründen, andererseits doch bedeutend genug, um Zwiespalt zu erzeugen da, wo es sich um den offiziellen Ausdruck dieser Ueberzeugung handelt, im Cultus?" Folgen wir Hrn. Dr. I. mit herzhaftem Sprunge in das Gebiet des Cultus hinein, ohne darnach zu fragen, welch ein großer Zwischenraum mit einem Male ganz lautlos durchschritten worden. Es wird nämlich still vorausgesetzt, die Gesammtheit stehe wirklich in der Hauptsache auf gleichem Glaubensgrunde, die sich Herausstellenden Differenzen in Glaubenssachen seien nicht so bedeutend, um eine wirklich confessionelle Scheidung zu begründen. Hätte Herr Dr. I., wie er es bei der Prüfung des ״Glaubensbestandes" gethan, einen Blick auf die christliche Welt geworfen, so würde er sicher selbst die Unrichtigkeit seiner Behauptung erkannt haben. Katholicismus und Protestantismus stehen wirklich mehr ״in der Hauptsache auf gleichem Glaubensgrunde" als die gegenwärtigen verschiedenen Richtungen im Judenthum, und die Spaltung ist dennoch entstanden und bleibt so lang unheilbar, .als deren Veranlassung vorhanden ist: das Verlangen nach Beherrschung der Gewissen von Seiten einer den Glaubensbestand überwachenden Hierarchie. Nur in der vollen Freiheit, wenn der Staat seinen Arm nach keiner Seite hin herrschsüchtigen Priestern leiht, ist eine Annäherung zu erwarten. Weit schlagender noch ist das Beispiel von Lutheranern und Reformirten. Die Differenz unter ihnen in Glaubenssachen ist so fein, daß sie nur mit einem theologisch geschärften Auge sichtbar, in dem Bewußtsein der Gemeinden so gut wie gänzlich geschwunden ist. Aber die Scheidung und der Zwiespalt sind da. Entstanden sind sie allerdings zunächst auf getrenntem Raume, die Einen wirkten auf deutschem, die Andern mehr auf romanischem Boden, in der Schweiz und in Frankreich, genährt wurde die Spaltung durch den Eigensinn der Führer. Aber erhalten wird sie durch die Nichtgestattung der freien Bewegung. Längst ist das Volk über chie Unterschiede und gegenseitige Entfremdung hinausgeschritten, man wußte und weiß sich vollkommen einig, nicht blos ~ im Glaubensgrunde, sondern auch in nur irgend erheblichen Neben- Vorstellungen. Da mit einem Male wird die Einigung befohlen, eine Formel wird von oben herab aufgestellt, in der sich Alle vertragen müssen. Nun schärft sich auch alsbald, erst mehr vereinzelt, dann weiter sich ausbreitend, der Widerspruch dagegen. Die nun angewendete Gewalt erweitert die Kluft; darauf wird eine neue