Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1869-01-01 · 1 (1869) · p. Seite 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
7 (1869)
Issue
1 (1869)
Date
1869-01-01
Page
Seite 13 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2420973-2421005-2421006--1953-2423041
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zu Schutz und Trutz. 13 Abschlüsse nicht gelangen ließ. An Ansätzen dazu hat es nicht gefehlt. Der Parteieifer, z. B. des Pharisäismus, die engherzige Auffassung der Verpflichtung zur unverbrüchlichen Ausübung der Satzungen nach irgend einer festgestellten Form, der philosophische Dogmatismus drängten zu einem Abschlüsse und demgemäß zum Ausschlüsse derer, welche sich den gestellten Anforderungen zu fügen nicht bereit 'waren. Allein alles stürmische Drängen vermochte es nicht auf die Dauer eine gültige Feststellung zu erzielen; Kämpfe entbrannten, deren Heftigkeit das ganze Gebäude zu erschüttern, mindestens die Einheit, den Zusammenhalt der Gesammtheit zu lösen schien; aber das Feuer erlosch, aus dem Kampfe ging höhere Einigung hervor oder es folgte Ermattung. Der Segen der freien Bewegung bewährte sich immer; denn in der Freiheit liegt das Correctiv ihrer selbst, das Correctiv gegen ihre etwaigen Ausschreitungen, nimmermehr aber in der willkürlich abschließenden Einengung. Während Herr Dr. I. es nun selbst als ein Heil des Judenthums preist, daß es zu keiner dogmatischen Fixirung gekommen ist, so verlangt er dennoch, wie wir gesehen, eine solche in einer etwas milderen, mehr fließenden Form, die die Sache freilich in solcher Schwebe läßt, daß sie wie etwas aussieht und dennoch Nichts ist. Denn an derselben Unbestimmtheit leidet seine andere Behauptung. Die Schrift und das spätere religiöse Schriftthum sind, sagt er, eine ״gewisse" Gränze für die ״Beliebigkeit", so daß z. B. entschieden und fraglos Schriftwidriges, ihrem Geiste wie ihrem Buchstaben notorisch Widersprechendes nicht als wirkliche Ent- Wickelung jüdischer Vorstellungen bezeichnet werden kann, der freisinnige jüdische Theolog daher hier Halt machen muß. Der Ausdruck schon ist zweideutig. Eine ״gewisse" Gränze kann eine sichere, mit Gewißheit festzustellende Gränze bedeuten; es kann aber auch und soll Wohl heißen: eine ungefähre Gränze, die sich nicht so recht bestimmt ziehen läßt. Was ist mit einer solchen unbest'mrrten Gränze zu machen? Die zieht dann ein Jeder sich selbst, und es kann ihm kein Anderer darüber etwas ins Gewissen schieben. Eine Gränze für die ״Beliebigkeit." Wie fein! Eine Panacec gegen wildes und wüstes Gelüste, gegen tolle Einfälle; wer wollte jedoch die freie Forschung, die redlich und ernst zu Werke geht, als ״Beliebigkeit" brandmarken? Wer ist der befugte Richter das endgültige Urtheil zu fällen: Hier ist ״entschieden und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.