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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1868-01-01 · 4 (1868) · p. Seite 297

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
6 (1868)
Issue
4 (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 297 (sequence 57)
Language
German
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Aus Briefen. 297 theologisch Sie interessiren dürfte, wie wenig die Juden sich gescheut haben nicht nur Figuren, sondern sogar ganz heidnische Symbole auf diesen Siegeln anzubringen, Sehr viele sind freilich aus dem VIII u. VII Jhd. vor Chr., wo man noch tief im Heidenthum steckte. Von Hrn. Dr. Rothschild, Alzey, 11. Juni. Noch ein kurzes Wort über das Verbot der sexuellen Verstümmelung der Thiere. — Hrn. Dr. Grünebaum gegenüber (Heft 1 d. I. S. 37). Wir stimmen überein. Auch ich erlaube die Handlung, nur mache ich nicht zur Bedingung, daß ein Nichtjude sie vollziehen müsse. Gr. gesteht die Nothwendigkeit zu, daß Sittengesetze allgemeine Gültigkeit haben müssen, und dennoch discutirt er die Frage vom beengten talmudischen Standpunkte, ob das Verbot der sexuellen Verstümmelung auch auf Nichtjuden anwendbar sei. Vielleicht hat aber diese Discussion doch nur ein doctrinäres Interesse. Das restringirende ״wenigstens" (durch einen Nichtjuden) scheint darauf hinzudeuten. Ich halte die Bedeutung des Verbots lediglich für eine sittliche. Natürlich, daß ein sexuell verstümmeltes Thier auch nicht zur Opferung tauglich war. Wenn das Sittengesetz nur nebenher beim Verbot der Opferung erwähnt wird, so bedenke man, daß die Tora kein systematisches Lehr-, sondern ein politisch religiöses Gesetzbuch ist. Der Zusatz ובאפכם י י י kann keinen andern Zweck haben, als nicht blos die Opferung (לא תקליבו), sondern auch die Verstümmelung zu verbieten (לא וזעעגו). Aus Chag. 14 folgere ich das gerade Gegentheil von Dr. Gr. Der Talmud stellt dort auch wegen ובאלצכם י י י die Verstümmelung als ein allgemein gültiges, nicht blos mit Rücksicht auf die Opferung gegebenes Verbot hin. Hr. Gr. erlaubt die Handlung aus Gründen allgemeiner Humanität und persönlicher Sicherheit; warum nicht auch aus Rücksichten des allgemeinen Volkswohlstandes? Weil annoch wenig Juden Ackerbauer sind? Wir müssen aber das allgemeine Princip, und nicht blos temporäre, wechselnde Verhältnisse ins Auge fassen. Hr. Gr. hält darum rücksichtlich des in Frage stehenden Verbots die Unterscheidung zwischen Jude und Nichtjude fest. Ich aber möchte diese überall zu verwischen suchen, wo es gilt, die sittlichen und socialen Vorzüge der Tora zu verallgemeinern. Der enge particularistische Boden des Talmuds genügt da nicht. Uebrigens ist auch dieser nicht entgegen. Bei :עובר ist die Unterscheidung zwischen Jude und Nichtjude Wohl nur festge-

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