Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 4 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 282 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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282 Dürfen und Können. hange findet sich auch regelmäßig in der Bibel das Nichtkönnen für das Nichtdürfen gebraucht, ein Gebrauch, den auch die schärfer unterscheidenden Sprachen nicht abweisen. ״Die Aeghpter können nicht mit den Hebräern zum Mahle sitzen, denn es ist ihnen ein Greuel" (1 Mos. 43, 32); ״es Vertrieben sie die Aeghpter (sie wurden vertrieben aus Aegypten) und sie konnten nicht verweilen" (2 Mos. 12, 39); ״das Volk kann nicht auf den Berg hinaufgehn, denn Du hast sie bereits gewarnt" (das. 19, 23); ״es waren Leute, welche unrein waren, und sie konnten nicht das Peßach machen an jenem Tage" (4 Mos. 9, 6); ״ich kann nicht übertreten den Befehl Gottes" (das. 22, 18. 24, 13 und der dem verneinenden Satze entsprechende Fragesatz 22, 38); ״wir haben ihnen zugeschworen . . . und nun können wir sie nicht berühren" (Josua 9, 19); ״ich habe meinen Mund aufgethan zu Gott und kann nun nicht mehr umkehren" (Nicht. 11, 35) und sonst. Allein hiervon verschieden ist wieder der Fall, wenn das Verbot nun erst gegeben wird, die moralische Unmöglichkeit erst begründet werden soll. Für: thue nicht, du darfst nicht thun, gebrauchen alle andern Bücher der Bibel ebensowenig wie sonstige Sprachen den Ausdruck: du kannst nicht, denn das Hinderniß ist noch keines- Wegs vorhanden, sondern es soll eben durch das neue Verbot erst geschaffen werden. Dennoch findet sich ein solcher Gebrauch im Deuteronomium, und ausschließlich in ihm. Das Verbot wird gegeben mit der Umschreibung: Du kannst nicht, er kann nicht, 10 tukal, 10 jukal (12, 17. 16, 5. 17, 15. 21, 16. 22, 3. 19. 29. 24, 4). Wir haben es also hier mit einem ganz charakteristischen sprachlichen Merkmale des Deuteronomiums zu thun, das nicht durch verallgemeinernde Uebertragung desselben auf das Biblische überhaupt verwischt werden darf, sondern als kritisches Moment scharf ins Auge gefaßt werden muß. Es wird demnach auch von vorn herein ein Bedenken dagegen aufsteigen, daß Klgl. 4, 14 so aufgefaßt werden dürfe, wie der Vers, angiebt. Denn wenn auch hier kein Verbot neu gegeben, sondern auf ein vorhandenes Bezug genommen würde, so fehlt jedoch der erklärende Zusatz, der sonst — mit Ausnahme des Deuteronomiums — in solchen Fällen immer den Sinn der Rede außer Zweifel stellt. Daß die Priester mit ihren Kleidern kein Blut be-