Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 4 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 273 (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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II. Die zweite Tempelperiode. 273 hielten. Unrichtig ist ferner, wenn der Vfr. (S. 418) die ״eine Hälfte der obigen (?) Vorschriften auf Lederriemen an den Armen und auf der Stirne festbinden läßt,' während man die andere in vier Abtheilungen auf Pergament an der Innenseite des linken Armes zunächst dem Herzen unterbrachte", als würden die Thefillin an die Arme und dann nochmals an die Innenseite des linken Armes gelegt, während blos das Letztere richtig ist. Noch willkürlicher ist die, Wohl Sepp nachgeschriebene, Behauptung, daß die Sadducäer das ganze Thefillingebot bestritten und die Bibelstelle bildlich erklärt hätten, eine Behauptung, für die sich eine Begründung nicht findet; möglich ist freilich, daß die Pharisäer mit den Thefillin eine der priesterlichen analoge Bekleidung beabsichtigten und daß demnach die Sadducäer darin nicht einstimmten, wofür noch die Bestreitung der Karäer angeführt werden könnte, aber mit einfacher Bestimmheit läßt sich doch dies nicht hinstellen. — Auch die Auffassung der ״Herodianer", die eben nichts Anderes als die Boöthusier sind, d. h. die durch Verschwägerung mit Herodes zu Ansehen gelangte und mit den Sadducäern sich verbindende Priesterliche Familie des Boethus, wird unklar aufgefaßt (S. 295. 404. 412) und nur an einer Stelle (S. 304) bricht die Ahnung des Richtigen durch. Noch schlimmer geht es mit den Essäern, über die uns die alten und viele neue Träumereien nicht erspart werden, so daß wie sogar (nach Grätz) belehrt werden (S. 134), im Thalmud beschuldige der Essäer den Pharisäer gelegentlich des Leichtsinns, während in der That der Thalmud mit keiner Sylbe der Essäer gedenkt. So ergeht es auch einzelnen bedeutenden Persönlichkeiten, über die Ungenaues angeblich nach dem Thalmud berichtet wird. Herodes z. B. wird im Thalmud nie ״der idumäische Sclave" genannt, wie es hier S. '210. 24t heißt, sondern der Knecht des Hasmonäer- Hauses oder Jannai's. Von ״einer zwischen Hillel und Schammai geführten Verhandlung, welches das höchste Gebot sei" (S. 372), weiß der Thalmud durchaus Nichts, noch weit weniger von der weitern Ausführung, die der Vfr. S. 417 dieser Behauptung giebt, wenn er sagt: Hillel, der die Vorschriften der Torah, die bisher in 248 Gebote . . . und in 365 Verbote . . . eingetheilt worden waren, in 18 Titel einordnete, hatte damit den Schulstreit auf die Bahn gebracht, welches Gebot denn nun unter allen das höchste sei", eine ganze Kette von Mißverständnissen! — Von besonderer VierteNahresjchrift. VI. 4. Itz