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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1868-01-01 · 4 (1868) · p. Seite 267

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
6 (1868)
Issue
4 (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 267 (sequence 27)
Language
German
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IL Die zweite Tempelperiode. 267 es trat gar Mancher auf, der sie ganz beseitigt wissen wollte. Sicher hatte Hillel noch gar Manches angeregt, das im Zusammensturze des Staates und bei dem dadurch genährten finstern Sinn vergessen oder verdrängt und gar nicht in die thalmudischen Schriften ausgenommen wurde; wir finden Andeutungen, daß er auch das Schlachten leichter nahm, und in richterlichen Dingen setzte er mit voller Rücksicht auf das Verkehrsleben erleichternde Gesetze durch. Aber freilich in jener stürmischen Unruhe des erbittertsten Kampfes um das ganze nationale Dasein, welche bald Alles ergriff, fand die stille innerliche Reform keinen angemessenen Boden und mußte auf halbem Wege stehn bleiben. — Es ist das Verdienst des Hausrath'schen Buches, daß diese Auffassung der Zeit in seiner Darstellung durchblickt; doch ist dieses Durchblicken noch nicht die volle Beleuchtung, wie sie die Zeit in viel weiterer Ausführung, als wir ihr eben gewidmet haben, verdient. Dazu fehlt es bei Hn. H. an genügender Vertrautheit mit den Quellen. Es sind zwar, wie oben gesagt, die neueren jüdischen Forschungen reichlich benützt, bald mit bald ohne ausdrückliche Nennung, und stillschweigend werden Resultate ausgenommen, deren Begründung erst aus dem nicht angeführten Gewährsmanne zu entnehmen ist 1). Dennoch ist im Ganzen wie im Einzelnen des Irrigen gar viel, was bei Vergleichung der Quellen sich ganz anders stellt. Betrachten wir uns nur einige Beispiele: S. 36 wird uns Jerusalem mit seiner Bevölkerung geschildert, unter ihr treten nun aus ״Leviten, erkenntlich an der spitzen Mütze und der Tasche, die das Gesetzbuch umschloß". Wir sind begierig, woher der Vf. so genau mit der Tracht der Leviten bekannt ist; eine Anmerkung verweist auf Jebama 122 a. Wir wissen, daß Jebama Druck- oder Schreibfehler für Jebamoth ist und schlagen 1) Wenn z. B. die Zeloten S. 305 durch den ihnen beigelegten Spruch charakterisirt werden: ״Wer über sich nimmt das Joch der Torah, dem nimmt man das Joch der Regierung und der bürgerlichen Ordnung ab, wer jenes abwirst, dem wird dieses auferlegt": so genügt kaum die Verweisung auf Aboth 3, 5. Nicht blos die etwas freie inhaltliche Uebersetzung, sondern auch die Zurücksührung des Spruches auf die Zeloten, nämlich auf Nechunia ben Ha-Kanna (ד1קכא, in unfern Ausgaben also den Sohn eines bekannten Zeloten, ist meiner Abhandlung über ״Sadducäer und Pharisäer" S. 32 Anm. 13 (diese Ztschr. Bd. II. S. 38 Anm. 13, vgl. auch das Judenthum und seine Geschichte I S. 108, Aufl. 2 S. 114) entnommen und findet dort seinen Nachweis im Zusammenhänge.

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