Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 4 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 266 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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266 II. Die zweite Tempelperiode. die Priesterhebe, jene unbestimmte kleine Gabe, und der Zehnte vom Zehnten, gleichfalls an die Priester zu entrichten, sollte aus-' geschieden werden im zweifelhaften Falle, während derjenige Zehnte, welcher von den Eigenthümern in Jerusalem als Festmahl verzehrt wurde, in seiner vollen Geltung blieb. Verwaltung und Gerichtsbarkeit, welche doch als religiöse Handlungen gelten und in deren Besitz sich die Priester gesetzt hatten, wurden ihnen möglichst abgerungen, ganz besonders die Feststellung des Kalenders mit seinen Festzeiten. Energischer noch ging Hillel und seine Schule in diesem Bestreben vor. Er setzte die Aufgabe, die Priester möglichst zurückzudrängen noch ernster fort, aber er verstand die Erhebung des Volkes noch anders; nicht in der heiligen Vermummung, sondern in der freieren Bewegung und dem sittlichen Werthe suchte er dessen Bedeutung, wenn er auch die gesetzlichen Schranken nicht gänzlich zu brechen vermochte, ja Dies auch sicher nicht wollte. Dem Peßachopfer, dem einzigen, welches altherkömmlich von dem ganzen Israel als solches verzehrt wurde, vindicirte er die ganze Heiligkeit und alle die Rechte, welche nur irgend von einem priesterlichen galten. Er machte die Priester, wo sie auch ausdrücklich im Pentateuche als die Organe der Entscheidung hingestellt sind, lediglich zu den Dienern, zu dem nachsprechenden Munde der ״Gelehrten" (wie bei der Entscheidung über den Aussatz). Aber das Leben des Volkes wollte er nicht durch Hinaufschrauben zu priesterlicher Heiligthuerei belasten. Schon früher hatte man die gemeinsamen Sabbathmahle erleichtert, indem man die Entfernung vom Orte und das Herbeischaffen der Speisen, das am Sabbathe untersagt war, durch fingirte Ortsvereinigung, Erub, ermöglichte; Hillel's Schule hielt Wohl diese Vorrichtungen bei, aber verringerte sie so, daß sie eigentlich blos zum Scheine herabsanken. Für die Festtage war die Herstellung der Festfreude durch Bereitung des Mahles am Tage selbst schon früher gestattet, aber man umzäunte diese Erlaubniß doch gar sehr, jede scheinbar unnöthige Arbeit als Entweihung der Festfeier betrachtend; die Hilleliten räumten alle diese Erschwerungen weg. Galt Räucherwerk beim Mahle Wohl als Nachahmung des priesterlichen Weihrauches, duftende Salben als die des priesterlichen Salböls, so legte Hillel mit den Seinigen auf solche aristokratische Priesterlichkeit gar keinen Werth. Selbst die Waschungen vor dem Mahle standen bei ihm in geringerem Ansehen, und