Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1868-01-01 · 4 (1868) · p. Seite 265

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
6 (1868)
Issue
4 (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 265 (sequence 25)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2420973-2420992-2420996--1880-2422968
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

II. Die zweite Tempelperiode. 265 Vordergrund getreten, Tempelabgaben, geheiligte Theile von Vieh und Frucht, die dem Priester gegeben werden mußten und nur von ihm verzehrt werden durften — nicht von den Eigenthümern als Festmahl in Jerusalem —, galten als höchster Gottesdienst, kurz die Schranke zwischen dem hochbevorzugten Priesterstamme und dem übrigen Volke war eine unübersteigliche geworden. So bewegte sich der Kampf noch bis zur Tempelzerstörung lediglich innerhalb dieser Schranken und wagte nicht sie niederzureißen; aber dennoch drang er an sie so nahe wie möglich heran und fing allmälig an auch daran zu rütteln. Zuvörderst war das Hauptanliegen, dem Volke analoge Heiligungsmittel zu verleihen, wie sie den Priestern einen geweihten Charakter aufprägten. Neben dem Tempel erhoben sich Synagogen, in welchen die Gelehrten Gebete vortrugen, Festmahlzeiten wurden eingerichtet, die eine ähnliche Weihe wie die Opfermahle an sich tragen sollten, zu denen man durch Waschungen sich vorbereitend reinigte, die mit Gebeten eingeleitet und geschlossen, mit allerhand frommen Gebräuchen umgeben waren. Die Art des Schlachtens der Thiere im Allgemeinen, die Vorsicht, daß nur Fehlloses genossen werde, wurde den Opferthieren entlehnt, so daß in gewissem Sinne auch das ganze Volk blos Opferfleisch aß, und die besonders Frommen aßen ebenso jede Frucht mit derselben Vorbereitung als wäre sie der Levitenzehnte oder gar die Priesterhebe. War es ihnen nicht vergönnt, Priestergewänder zu tragen, so wurde um so größere Aufmerksamkeit auf die Zizith (Schaufäden) gelegt wie auf die Thesillin (Gebetriemen, Phhlakterien), welche man in die Schrift hineindeutete, gerade um gleichfalls im Aeußern eine der priesterlichen ähnliche Heiligkeit zu bekunden. — Aber andrerseits ging man auch sehr ernst darauf aus, die Vorrechte der Priester zu beschränken. Auch der Hohepriester sollte möglichst wenig selbst am Versöhnungstage im innersten Heiligthume vorzunehmen und nur ganz kurz dort zu verweilen haben; zu dem Schlachten auch der Opferthiere sollte ein jeder auch nichtpriesterliche Jsraelite tauglich und nur das Blutsprengen Funktion der Priester sein. Man entfernte die Beschränkung der Priesterehen auf den Stamm, alle Israelitinnen von unbefleckter Geburt, selbst Proselytinnen sollten nicht ausgeschlossen sein. Besonders verkürzte man die Abgaben an Leviten und Priester. Ob der Zehnte abgegeben sei, darum hatte man sich beim Ankäufe der Frucht nicht zu kümmern; nur

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.