Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 3 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 218 (sequence 58)
- Language
- German
- Belongs to
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218 Recensionen. dadurch verringert werden." Mit solchen Argumenten wird noch im 19. Jahrhundert versucht unsere Verstandeskräste zu umnebeln, daß der thalmudische Lügengeist micht sichtbar werde. Wenn der Vers, nun hier mit eiserner Faust sich an ein thalmudisches Präservativ anklammert, so giebt er doch ein ähnliches Präservativ aus, von dem er ebenfalls sagen könnte, daß es vielleicht von Moses tradirt sei, um den Reformatoren keinen Boden abtreten zu müssen. Es ist nämlich nach dem Thalmud verboten eine Wittwe zu ehelichen, der schon zwei Männer gestorben sind, welches Verbot auch in Eben ha Eser 9 ohne Widerspruch codicirt ist. Der Vers, des Or sarua hat jedoch aus Zeitrücksichten die Wiederverehelichung gestattet. Maimonides, der bekanntlich im Jad alles Thalmudische ohne Critik aufnahm und auch dieses Verbot zur Geltung brachte, antwortet auf eine desfallsige Anfrage bei einer Leviratsehe: erstaune darüber, daß selbst große Gelehrte keinen Unterschied machen zwischen dem, was mosaisch verboten und dem, was nur rabbinisch untersagt oder nur verpönt sei. Die beregte Frage beträfe aber kein gesetzliches Verbot sondern nur ein sanitätliches Präservativ, das in ganz Andalusien nicht berücksichtigt würde (Peer hador Nr. 146). So bekannt Dies einem Rabbiner sein mußte, so fragte dennoch der Schwiegersohn des Vrfs. denselben, auf welchem Grund die Rabbiner eine solche nach dem Thalmud nicht erlaubte Ehe einzusegnen sich erlauben. Der Verf. nahm Wohl Anstand in der Beantwortung dieser Frage sich auf die freisinnige Aeußerung Maimonis zu berufen und wies nur auf den von Karo zitirten Or Sarua hin, dem er noch das weitere Motiv beifügt: daß falls die Rabbiner in einem solchen Falle die Vornähme der Trauung ablehnen, die Betreffenden sich mit der Civiltrauung begnügen, hombile dietu sich gar von einem Reformer (פריץ) trauen lassen würden, welcher die Ehegesetze nicht kennt und sich dabei auch von nicht klassischen Zeugen assistiren läßt. Höchst interessant ist eine Anfrage an den Verf. aus Jerusalem: ob ein Proselyt, der beschnitten, aber noch kein Tauchbad genommen hatte, die Sabbatruhe halten dürfe, indem er ohne das Tauchbad noch kein vollständiger Jude sei und nach dem Thalmud ein Nichtjude bei Todesstrafe verpflichtet ist, jeden Tag zu arbeiten," wie es heißt (Genes. 8. 22): Tag und Nacht sollen sie nicht ruhen. Ein Bibelkundiger würde den Fragesteller einfach auf Jes. 56, 2—7 verwiesen haben: ״denn also spricht der Herr von den Ber-