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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1868-01-01 · 3 (1868) · p. Seite 175

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
6 (1868)
Issue
3 (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 175 (sequence 15)
Language
German
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2. Aufnahme von Proselyten ins Judenthum. 175 entspringen, so will ich es doch dahin gestellt sein lassen, indem hier vielleicht andere Gründe obwalten können. Den Modus des heiligen Aktes der Tauche dagegen, wornach eine Frau anderer Confession in den Bund des Judenthums ausgenommen werden soll, nachdem sie nur im Beisein zweier Frauen die Tauche erhalten, kann ich durchaus nicht gelten lassen, da er geradezu mehreren Stellen im Thalmud., widerspricht (vgl. Joreh Deah 6. 268), da alle unsere Autoren übereinstimmen, daß diese heilige Handlung in Gegenwart dreier zum Gerichts-Collegium fähigen Männer vollzogen werden muß; ja die meisten und größten unter ihnen sind der Ansicht, daß der Akt für null und nichtig zu erachten sei, wenn er nur im Beisein zweier Männer geschehen ist. Im Maimonides heißt es, daß wenn der Proselyte in Gegenwart von nur zweien das Bad genommen, er nicht ins Judenthum eingetreten ist. Dies ist auch die Ansicht Alfasi's nach der Auffassung von Joel Sirks, dasselbe behauptet Salomo Duran. Moses aus Couch (vgl. Joreh Deah) erklärt das so genommene Bad für wirkungslos, wofür er die Autorität der jerus. Gem. anführt. Selbst diejenigen, welche es anerkennen, wenn es vollzogen ist, machen diese Coneession nur für den Fall daß ein unter solchen Umständen aufgenommener Proselyte sich verehelicht und einen Sohn gezeugt, indem dann diesem Sohne kein Makel angeheftet werde, aber keineswegs jenen dann zu trauen und als Israeliten zu behandeln (vgl. noch Nachmanides, Salomo ben Adereth und Nissim ben Rüben). Nach allen den oben angedeuteten Stellen bleibt mir das Verfahren, den Akt in Gegenwart zweier Frauen vollziehen zu lassen, räthselhaft. — Auf diese Zuschrift gab Aub unter dem 25. dess. M. nachfolgende Entgegnung: . . . Sie dürfen überzeugt sein, daß das schöne von dem Thalmud aufgestellte und von den Rabbinen festgehaltene Princip über die Aufnahme der Proselyten mir so heilig ist, wie Ihnen, da ich ja stets und überall nur den religiösen Handlungen einen Werth beilege, die aus der innersten Ueberzeugung. hervorgehen. Eben so wenig war es nothwendig, zur Motivirung Ihrer Einwände Belagstellen aus dem J0r6 Deah abzuschreiben und ich kann Sie außer den Gewährsmännern, welche von Ihnen zur Bekräftigung Ihrer Mahnworte eitirt wurden, noch auf Gutachten Matteh Aharon aufmerksam machen, worin Ihre Ansicht noch entschiedener vertreten ist. Dennoch ist es mir nicht bange, meine Ansicht und Handlung allen

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