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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1868-01-01 · 2 (1868) · p. Seite 149

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
6 (1868)
Issue
2 (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 149 (sequence 69)
Language
German
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VIEL Feststellung der jüdischen Kalenderberechyung. 149 dürfe; trifft dieser jedoch auf einen Sabbath, so darf es auch an ihm nicht geschehen, und wird das Uebriggebliebene erst am Sonntag, den 17., verbrannt. Also auch hier wieder die Voraussetzung, daß der erste Tag Peßach zuweilen auf einen Freitag trifft und somit der Weidentag auf den Sabbath. CH. steht nicht an die beliebte Auskunft zu ergreifen; es sei hier nicht die Rede von einem irgend einmal eintretenden Falle, sondern werde blos angegeben, wie geschehen müßte, wenn der Fall möglich wäre. Er beruft sich für seine Deutung auf das (oben in der letzten Anm. besprochene) Mißverständniß, das ein palästinischer Lehrer sich hat zu Schulden kommen lassen.x) Mit Hast ergreift er eine (ebendaselbst erörterte) Verwirrung, die ein späterer babylonischer Referent in einem alten Berichte anstiftet, indem er ihr Worte einfügt, die ihr ganz fremd waren, 1 2) und weist sie triumphirend auf. Seitdem die Beunruhigung von Seiten der Karäer nachgelassen, schlummerte das dogmatische Gewissen ein und man ließ die Frage woher die Berechtigung zu einer solchen eingreifenden Aenderung komme, auf sich beruhen, und so kam man denn auch von dem ungeschichtlichen Versuche, das ganze gegenwärtige Verfahren als ein Werk des hohen Alterthums darzustellen, immer mehr ab. Die naive, aber gesund verständige nordfranzösische Schule, an ihrer Spitze Raschi, giebt ohne alles Widerstreben zu, daß ehedem Neumonde und Feste nur nach sinnlicher Beobachtung festgestellt wurden, von einer Verschiebung der letzteren aus gewissen Rücksichten keine Rede gewesen, die Feststellung des Kalenders nach astronomischer Berechnung erst das Werk der späteren Zeit sei und sich daran erst die Verschiebungen angeschlossen haben. Die in alten Thalmudstellen besprochenen Fälle, die nach den gegenwärtig geltenden 1) Commentar S. 134: העצמות והגידים והבותר ישרפו בששה עשר ,חל ששה עשר להיות בשבת ישרפו בשבעה עשר ,שאין דוחין לא שבת ולא יום טוב. ולא תימא חל טבלש, דאם כן חל פהח להיות בב׳דו,אלא אלו חל דין הוא שישרפו לבלחר ,וכך הוא בלפורש בתלמוד ארץ ישראל בבלם׳ בלגילה. 2) Es sind dies die Worte: כחל להיות בשני בשבת in der Bar Peß. 58 b. Dazu bemerkt Chan. (S. 97):*ודיקי' טיב יה בלדקתני שבי בשבת דשביק ליה לאי בשבת וקתבי בשבי בשבת, טכלל דלא איפש' ערב הפסח שיחול באחד בשבת ,דאם כן חאיל פסח בשבי בשבת .בלכאן תשובה לאוטרים הי בימי החכטי' חל פסח בב׳דו והי אחרי סתיבלת התלבלוד תקפו לא בבדו פסח.

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