Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 2 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 146 (sequence 66)
- Language
- German
- Belongs to
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146 VIII. Feststellung der jüdischen Kalenderberechnung. geschah dies nur in gedankenloser Vergeßlichkeit, nicht absichtlich um den Einklang etwa zwischen Gegenwart und Vergangenheit herzustellen, nicht um jene vor dem Vorwurfe willkürlicher Aenderung zu schützen. Montag oder Sabbath träfe, existiren nicht", will schwerlich besagen, sie kommen jetzt nicht mehr vor (wie es der Erklärer nimmt), sondern: sie existiren überhaupt nicht und sind aus der Mischnah zu streichen. Ein ähnliches Versehen ist einem andern spätern Palästiner, Judan, widerfahren. Abodah sara 1, 1 wird in jerus. Gem. die Ansicht ausgesprochen, die äußere Umfassung des Festes (בדיד דנלועדא), d. h. der auf dasselbe folgende Tag trage auch einen gewissen festlichen Charakter an sich; dafür findet Judan nun eine Stütze in dem Verse Nehem. 9, 1. Dort heißt es, daß, nachdem die Gemeinde das Hüttenfest sieben Tage, am achten das Schlußfest begangen (also vom 15. Thischri bis zum 22. einschließlich), sie sich am 24. des Monats zu einem Fasten versammelt. Warum nun nicht schon am23ten? Offenbar weil dieser als äußere Festumgebung seinem festlichen Charakter nach ein Fasten nicht gestattete. Sollte man aber annehmen, fährt Judan fort, der 23. Thischri sei gerade damals auf einen Sabbath getroffen, und um ihn nicht zu stören, habe man das Fasten erst den folgenden Tag angesetzt, so ist Dies ja nicht möglich, da, wenn Du es berechnest, Du finden wirst, daß der Versöhnungstag dann am Sonntag gewesen wäre; אין ביכלל דדחל בעגובתא לא יהיל דאת נלחעגב ואת בלעגכח £ונלא רבא בחד בעגובא. Der gute Judan dachte demnach, man habe schon zu Nehemias' Zeit den Versöhnungstag vom Sabbathe ferngehalten. — Ein ähnliches Mißverständniß haben wir wohl auch anzunehmen in bab. Peßachim 58 b, wo es überhaupt nicht an Verwirrung fehlt. Dort berichtet nämlich die Mischnah (5, 1), daß das tägliche Abendopfer regelmäßig um 8% Uhr (d. h. bei uns 21/2 Nachmittags) geschlachtet, um 9V2 (bei uns 3V2) dargebracht werde, am Rüsttage des Peßach jedoch beides um eine Stunde früher, so daß auch dann für die Zubereitung der Peßachlämmer Zeit bleibt. Dies gilt für Wochentag wie Sabbath. Trifft jedoch der Rüsttag des Peßach auf einen Freitag (an welchem alle Arbeiten, um nicht in den Sabbath hineinzugerathen, früher beendigt sein müssen), dann wird noch um eine Stunde vorgegriffen. Nach der Baraitha wie sie die jerus. Gem. anführt, entspricht die Anordnung der Misch nah, daß am Sabbathe, wenn auf ihn der Rüsttag des Peßach trifft, ganz wie an einem sonstigen Wochentage verfahren werde, der Meinung Jsmael's, während Akiba will, daß am Sabbathe wie am Freitage verfahren werde: בלאן תנאי בין בחול יבין בעגבת ד' יעגבלעאל דתכי כסדרו בחול כך סדרו בעגבת דברי ר' יעגנלעאל ,ד' עקיבא א נלר כסדרו בערב עגבת כך סדרו בעגבת. Diese Bariatha war jedoch in falscher Fassung nach Babylonien gedrungen; in der b. G. a. a. O. lauten die Worte Akibas ganz unsinnig: כסידרו בערב פסח. Das will nun Abaje ebenso erklären wie die Fassung in der jerus. G., was zwar ebensowenig zu den Worten paßt, wie sie die b. G. hat wie alle andern Erklärungen, aber doch immer einen Sinn giebt. Allein die andern Lehrer stimmen seiner Erklärung nicht bei und versuchen noch gezwung!ere und noch weniger in sich begründete. Endlich erscheint noch da-