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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1868-01-01 · 2 (1868) · p. Seite 145

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
6 (1868)
Issue
2 (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 145 (sequence 65)
Language
German
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VIEL. Feststellung der jüdischen KalenderLerechnung. 145 So waren drei Wochentage den wichtigsten Festen entzogen. Man erwäge nur die Kühnheit dieser Maßnahme, deren weitgreifende Wirkung! Nach richtiger, sonst immer eingehaltener Berechnung soll etwa der Versöhnungstag am Dienstag oder Freitag gefeiert werden, man verschiebt ihn durch künstliche Umgestaltung der Nechnung auf den folgenden Tag, und der eigentliche Versöhnungstag, der in strenger Sabbathruhe, in Fasten und Kasteiung begangen werden sollte, wird zum gewöhnlichen Werktage, er wird nach der thalmudischen Auffassung geradezu entweiht durch Arbeit und leibliche Nahrung, man begeht Dinge, die an ihm die Strafe der Vernichtung im Gefolge haben! Es ist die Konsequenz des entschiedenen Pharisäismus, der sich der Fessel der Unabänderlichkeit des starren Gesetzes entwindet, wo bürgerliche und religiöse Rücksichten drängen, und dem angemessene Umänderungen gestattet, ja gesetzgeberisch seststellt. Ein hoher Vorzug des Pharisäismus׳, der nur dadurch verkümmert Wird, daß eben seine Beurtheilung der zwingenden Verhältnisse und seine Art der Umgestaltung nicht immer unsere Billigung finden können. So hat er hier, anstatt in Ausnahmefällen eine Todtenbestattung am Sabbathe oder am Versöhnungstage zuzugeben, lieber diesen ganz verlegt, ferner dasselbe gethan, ehe er die Weidenfeier am Sabbathe gestattet, oder diese inhaltlose nichtssagende ehemalige Demonstration an diesem Tage ganz hätte ausfallen lassen. Jedenfalls hatte der Nabbinismus mit einem Muthe, der volle Anerkennung verdient, in die Feststellung des Festkalenders eingegriffen, die Festfeier von einem Tage zu verrücken, an dem sie Störungen hätte erleiden müssen und sie auf einen andern Tag zu verlegen. Seine Berechtigung zu einer so folgenschweren Umgestaltung schöpfte er lediglich aus seinem religiösen Gewissen, es kam ihm gar kein Bedenken darüber, ob er denn auch die Befugniß dazu habe. Er wußte sehr Wohl, daß diese Anordnung eine Neuerung war, daß man früher nicht selten sowohl den Versöhnungstag am Sonntag oder Freitag als auch den Weidentag am Sabbathe begangen; die Mischnah und die Baraitha's sind voll von Erörterungen über solche Fälle, und man konnte sich ihrer deutlichen Sprache nicht verschließen. Nur hie und da mag einmal ein Lehrer, indem er ganz in die herrschende Gewohnheit seiner Zeit eingegangen war, dieselbe auch auf die frühere Zeit übertragen haben *): allein es 1) Der Art sind wohl die in der vorigen Anm. qngesührten Worte Joße's aus jerus. Meg. aufzufassen; der Spruch: ״die Fälle, daß der 14. Adar aus Viertellahresschrift. VI. 2. 10

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