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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1868-01-01 · 2 (1868) · p. Seite 142

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
6 (1868)
Issue
2 (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 142 (sequence 62)
Language
German
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142 YII. Feststellung der jüdischen Kalenderberechnung. wurde. Ehedem, nämlich als der Neumond nach seiner Sichtbar- Werbung festgestellt wurde, wurden die Feste an dem für sie feststehenden Monatstage gefeiert, mochte er treffen auf welchen Wochentag er wolle. Auch in der ersten Zeit nachdem die Kalenderberechnung eingeführt wurde, blieb man bei der sich durch die Berechnung ergebenden Feststellung; aber bald hielt man sich für berechtigt, um Schwierigkeiten zu entgehen, Neumond und Festtage geradezu zu verrücken, Bestimmungen aufzustellen, wo- ׳nach zuweilen Neumonde und Festtage an ganz andern Tagen gefeiert wurden, als sie nach der richtigen Berechnung treffen mußten. Zwei Arten von Schwierigkeiten gaben zu diesem kühnen Verfahren Veranlassung. Die eine war eine rein häusliche, bürgerliche Angelegenheit. Wenn der Versöhnungstag auf den Tag vor oder nach dem Sabbath, also auf Freitag oder Sonntag traf, so mußte bei einem Todesfälle, der vor beiden Feiertagen sich ereignete, die Leiche wenn sie nicht früher beerdigt werden konnte, zwei ganze Tage außer dem Grabe bleiben, was den damaligen Vorstellungen und in jenen heißen Gegenden ganz unerträglich schien. Deßhalb stellte man fest (Rosch ha-Schanah 20 a), daß von nun an der Versöhnungstag nicht mehr an diesen beiden Tagen gefeiert werden, demnach Neujahr (und Hüttenfest) nicht an Mittwoch und Freitag, demgemäß Peßach nicht an Montag und Mittwoch beginnen, Purim nicht an Sabbath und Montag, das Wochenfest nicht an Dienstag und Donnerstag gefeiert werden dürfe. Ein zweites Hinderniß bildeten bei dem Zusammenfallen manches Festes mit dem Sabbath die an jenem üblichen Bräuche, die man am Sabbathe vorzunehmen Bedenken trug, wenn man sie auch ehedem ohne Scheu ausübte. Bei den meisten Festen war dieses Bedenken freilich nicht durchschlagend, weil das Fest mehrere Tage dauert und auch die Bräuche nicht auf einen Tag beschränkt sind, so daß wenn sie auch am Sabbathe ausfielen, sie doch an den andern Tagen geübt werden können, also nicht ganz unterbleiben. Traf nämlich der erste Tag des Neujahrs auf einen Sabbath, so unterließ man zwar an ihm das Schofarblasen; jedoch es konnte Dies' ja dann am zweiten Tage geschehen, der ja seit langer Zeit schon jährlich begangen wurde. Wohl hatte ein Thalmudlehrer Lust, auch das zu verhindern und den ersten Tag des Neujahrs vom Sabbathe wegzuschieben, doch merkte er selbst, wie schwer hier

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