Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 2 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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IV. Das Salböl bei den Pharisäern und bei den Evangelisten. 109 Diese verschiedene Wertschätzung der Spezereien hat offenbar ihre Consequenz auch in einer andern gesetzlichen Differenz, die wir jedoch nur angedeutet finden. An Festtagen nämlich — also außer Sabbath und Versöhnungstag — sind alle Arbeiten, welche zum Bereiten der Speisen erforderlich find, gestaltet, so namentlich auch das Anzünden des Feuers. Dennoch wollen die Schammaiten diese Erlaubniß auf das durchaus Nothwendige eingeschränkt wissen; eine jede derartige Arbeit, die schon früher hätte geschehen können oder mit geringerem Mühaufwand vollzogen werden kann, wollen sie am Festtage selbst unterlassen, nicht leichtfertig eine Ausdehnung vorgenommen sehen, wo Geringeres hinreicht; die Hilleliten hingegen gestatten, da einmal das gesetzliche ArbeiLverbot durchbrochen ist, eine jede Verrichtung, wenn sie ähnlich für die Herstellung der Speisen vorgenommen wird, in umfassendster Weise. Sie engen nicht allein nicht auf das Nothwendigste, auf das früher vorzubereiten Unmögliche ein, sie betrachten überhaupt eine solche Arbeit, wenn sie auch ganz überflüssig ist, gar nicht mit einem dem Festtage gewidmeten Genüsse in Zusammenhang steht, nicht für verboten.׳ So wollen daher die Schammaiten auch das Feuerzünden am Festtage nur dann gestatten, wenn es für die Speisezubereitung unausweichlich nöthig ist, sonst aber nicht, während die Hilleliten es unter allen Umständen freigeben, selbst gegen das Anzünden eines Lichtes, wenn man es auch gar nicht gebraucht, Nichts einzuwenden haben. *) Wie verhält es sich nun mit dem Anzünden der Spezereien für die Mahlzeit am Festtage? Man sollte denken, über dessen Gestattung könne gar kein Zweifel obwalten. Den Schammaiten galt dieses Räucherwerk dem Genüsse des Essens gleich, und so mußten sie auch das Anzünden der Spezereien gestatten; für die Hilleliten 1) Der ganze Tractat Bezah documentirt im Allgemeinen diese abweichende Auffassung der beiden Schulen in Beziehung auf den Festtag, und so stellt die Gemara 12 b ganz richtig als Grundsatz der Hilleliten, dery die Schammaiten widerstreben, auch in Beziehung auf Feueranzünden auf: מתוך שדותרד זרבערד לצורך זרותרד! כמי שלא לצורך, und wenn Thoffafoth diesen Grundsatz etwas einschränken zu wollen scheinen, so setzen sie sich damit in offenen Widerspruch mit dem Zusammenhänge der ganzen dortigen Stelle. — Ebenso erklärt die jerus. Gemara 5, 2 das Anzünden eines ganz müßigen Lichtes (כר של א2מל«ר) am Festtage nach den Schammaiten für untersagt, nach den Hilleliten für erlaubt: *בש אוסרין־ ובן בלתירין , und der Ansicht Hillel's entsprechen die Worte der Mechiltha Ende, die nur bei uns corrumpirt sind, vgl. Weiß in ed. Wien S. 112 Anm. 10.