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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1868-01-01 · 1 (1868) · p. Seite 48

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
6 (1868)
Issue
1 (1868)
Date
1868-01-01
Page
Seite 48 (sequence 49)
Language
German
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48 VI. Kirchheim, eine liter. Ungezogenheit. both Geonim Kadmonim und am Ende ist das defekte 1) beigefügt. Der seel. Rapoport, der diese Schrift mit einer liter. kritischen Ab- Handlung eingeleitet hat, glaubte daß die Handschrift nur diese 2 Piecen enthalte und ließ sich dadurch (Note S. 6) zu einem Trugschlusse verleiten. Der Herausgeber gab bei seiner Anwesenheit in Frankfurt an, die Originalhandschrist befände sich im Besitz von Dr. Heinemann, was der seel. Fuld in seiner Approbation aussagte. Weit verwerflicher ist aber das Verfahren des Herausgebers des Eschkol, von Abr. b. Isaak. Die einzige Handschrift dieses Werkes auf Pergament und in sefaradischer Schrift befindet sich im Besitze des Hrn. Carmoly. Sie ist am Anfang defekt und der alte Kopist bemerkt in der Mitte dieses Werkes: er habe nur solche Hglachoth abgeschrieben, in denen der Verfasser mit selbstständigen Ansichten auftritt und nicht nur den Thalmud und seine Vorgänger excerpirt. Rab. Dr. Auerbach hat nun während seines mehrjährigen hiesigen Aufenthalts diese Handschrift, die ihm als der Eschkol vom Besitzer gegeben wurde, abgeschrieben und sogar der Handschrift Korrekturen und Erklärungen beigefügt. Derselbe hat nun einige Halachoth mit einem weitschichtigen Kommentar edirt und stattet nun in dem Vorwort dem Besitzer seinen Dank mit den Worten ab: er, Auerbach, sei schon seit sehr vielen Jahren in dem Besitz einer alten sefaradischen Handschrift gewesen, ohne Anfangs zu wissen, wer der Verfasser sei; nachdem er aber einige Seiten gelesen, habe er sogleich den Verf. herausgefunden. In dieser Edition hat nun der Editor nicht nur den defekten Anfang ergänzt, sondern auch zwei Halachoth, Nidda und Mikwaoth hinzugefügt, die sich in der Carrnolh'schen Handschrift nicht befinden. Der Verdacht, daß hier eine jüdische ״Roswithafrage" vorliege, ist um so berechtigter, da der Herausgeber während seines vieljährigen hiesigen Aufenthalts von dem ״langjährigen Besitz" eines so seltenen Werks, das er mit so vielem Fleiße kopirte, noch nichts zu wissen schien. Wir wollen bei dieser Gelegenheit auch eine andere Sünde ahnden, die bei der Edition der Rechtsgutachten von CH. Or Sarua 1860 begangen wurde. Dieselben wurden nach einer Abschrift aus der Fuld'schen Handschrift (jetzt im Besitze der hies. Staatsbibl.) abgedruckt. Die Handschrift ist aber am Anfang und Ende defekt; sie beginnt nämlich בלאחר שעדיין עושזד im sechsten Gutachten, wie viel aber am Ende fehlt, ist nur aus einer andern Handschrift zu ermitteln. Was thut nun der Abschreiber? Er verschweigt und

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