Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 1 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 47 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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VI. Kirchheim, eine liier. Ungezogenheit. 47 So dient uns auch dieses Schriftstück zur Bestätigung anderweitig gewonnener Resultate. 9. Febr. VI. Eine literarische Ungezogenheit. Von R. Kirchheim. Bei einigen Editoren alter jüdischer Schriftwerke hat sich eine Unsitte eingenistet, die einmal öffentlich gerügt werden muß. Während es nämlich eine selbstverständliche Verpflichtung ist, daß bei der Edition handschriftlicher Werke die öffentliche oder Privat-Bibliothek angegeben wird, die das abgedruckte Original besitzt, womit einzig und allein der Aufwand des Sammlers, sei es ein Staat oder ein Privatmann, belohnt werden kann, wird von einigen Editoren, aus verschiedenen mitunter verwerflichen Ursachen, diese Verpflichtung nicht eingehalten. Die nächste Veranlassung zu dieser Rüge gab uns eine sehr alte voluminöse Handschrift, die wir durch die freundliche Vermittelung des Hrn. Dr. Jaraczewsky aus der Erfurter Ministerial-Bibliothek entliehen haben und aus der in Berlin 6 Piecen edirt wurden, ohne daß der Besitzer der Originalhandschrist mit Wahrheit angegeben ist. Dieselbe enthält folgende Piecen: 1) Wort- und Sacherklärungen zu T. Ab. Sara und Sanhedrin, von R. Nachschon Gaon, ohne Anfang und Ende, nur einige Blätter stark. 2) Gutachten von Raschi. 3) Schaare Scheb. und 4) H. Mekach u-Mimkar von Hai Gaon (beide in Venedig und sonst edirt). 5) Der hist. Brief von R. Scherira. 6) Die Fabeln von Sofos. 7) Hai Commentar zu Tohoroth. 8) Rechtsgutachten verschiedener Geonim. Nach einer Abschrift aus dieser Handschrift wurde edirt: 2. 5. 6 von Goldberg in Berlin 1845 unter dem Titel Chofes Matmonim, angeblich nach einer alten Handschrift beivr. Heinemann. 7) Von Rosenberg in Berlin 1845, mit allen Fehlern der Erfurter Handschrift und mit Zufügung vieler neuen. In der beigedruckten Approbation von Hurwitz wird eine pariser Handschrift als Abdrucksquelle angegeben, wovon aber der Herausgeber selbst nichts sagt. 8) Von Zarinzanski in Berlin 1848 unter dem Titel Teschu-