Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 1 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 40)
- Language
- German
- Belongs to
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die Castration. 39 der Thalmud zweifelt, ob die Vorschrift nicht in Verbindung mit dem Opfereultus stehe (s. Chag. 14, b. 6. Raschi). Zu allem dem kann man sich nun auch noch der folgenden Erwägung nicht verschließen. Der Mosaismus hat die Sicherheit der Personen überall zur besondern Verpflichtung gemacht (Deut. 22, 8 6k. 21, 1 ff.); es liegt ferner die Rücksicht auf den Volks- Wohlstand vielen seiner Gesetze, besonders der Agrargesetzgebung zu Grunde. Beide scheinen demnach durch die Beobachtung unserer Vorschrift zur Zeit der Ertheilung jenes Gesetzes — denn von der Gefährlichkeit der Farren zu ihrer Zeit auch in Palästina wissen die Thalmudisten nicht genug zu erzählen — nicht gefährdet gewesen zu sein. Daß dies aber in unfern Ländern im höchsten Grade der Fall ist, wird auch von Dr. R. anerkannt. Allerdings sind die allerwenigsten Besitzer solcher Thiere Juden und könnte daher das unverschnittene männliche Rindvieh, wenigstens ohne Gefährdung des Volkswohlstandes, wenn auch der jüdische Ackerbauer und Viehzüchter darunter leiden müßte, geschlachtet werden. Allein ein Sittengesetz muß von Allen ohne Ausnahme erfüllt werden können, wie in der That von Thalmudisten und sogar von einer Baraitha das Gesetz als ein noachidisches, also für alle Menschen verbindliches in Anspruch genommen wird (Synh. 90, d). Wir sind daher im Zusammenhalt aller herangebrachten Gründe der festen Ueberzeugung, daß sich vom mosaischen Standpunkte aus gegen die Castration der Zug- und Mastthiere nichts wesentlich erinnern läßt. Die angebliche Humanität wäre unseres Erachtens nichts als eine Sentimentalität, die sehr Inhumanes im Gefolge hätte. Wir wollen nun noch kurz den thalmudischen Standpunkt berühren, und werden dadurch zu dem Resultate gelangen, worauf es uns hier zunächst ankommt, daß nämlich auch von diesem Stand- Punkte aus wenigstens gegen die Castration der Thiere eines Juden durch einen Nichtjuden, und zwar ohne irgend welche List die allerdings in der Religion wie im Leben unwürdig ist, sich kaum Erhebliches erinnern läßt. Es ist allerdings richtig, daß der Thalmud die Castration durch den Juden selbst verbietet, aber kaum aus Hümanitätsgründen, wie Maimonides, auch hier, wie häufig, ihn sublimirend, bemerkt, die sonst in dergleichen Vorschriften vom Thalmud geradezu abgewiesen werden: er betont in solchen Fällen den gesetzlichen Gehorsam (s. Misch. Ber. 5, 3 wo Maim.