Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 6 (1868)
- Issue
- 1 (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
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38 IV. Grünebaum, Thiere, die zweifellos so manchem mosaischen Gebote zu Grunde liegt, gegen ihre Beschränkung auf Palästina. Nach beiden Gründen enthielte die Vorschrift eine ״persönliche Verpflichtung" חובת ד!גון£, die nicht an das heilige Land gebunden ist: ״Die Sache soll eben nicht geschehn", wie Maimonides kurz und schlagend sich ausdrückt (Iss. Biah 16, 10). Dennoch dürfte vom Standpunkt der einfachen Exegese, da die Schrift doch einmal sagt: ״in euerem Lande sollt ihr es nicht thun", die Geltung der Vorschrift für alle Länder um so mehr zu bezweifeln sein, als auch andere Gesetze, die jedenfalls sittlicher Natur sind, wie ein großer Theil der besondern Armengesetze, die jedenfalls nicht minder von dem ״humanen Geiste des Religionsgesetzes" Zeugniß ablegen, außerhalb Palästinas selbst nach Lhalmudischer Auffassung nicht mosaisch sind (s. Maim. v. den Armengaben, Mathn. Anij. 1, 14). Ebenso werden andere, wenigstens nach Chinnuchs Erklärung (Geb. 244) im engsten Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetze stehende Vorschriften (Lev. 19, 19) nur als im h. Lande verpflichtend betrachtet (s. Misch. Orla Ende 6. Th. Jer.). Es scheint also, daß man an dergleichen Gesetze doch nicht so ganz unbedingt unfern Humanitätsmaßstab anlegen dürfe, sondern noch andere, mit den besondern Verhältnissen des h. Landes und der ganzen Stellung die Israel dort einnehmen sollte, in Verbindung stehende Beziehungen dabei in Betracht kommen. Es ist aber auch der Zusammenhang unserer Vorschrift mit dem Opferkultus, den auch Dr. R. berührt, nicht so kurzer Hand abzuweisen. Es müßte sonst jedenfalls unbegreiflich erscheinen, wie eine so wichtige, in die ökonomischen Verhältnisse tief eingreifende Vorschrift, gleichsam nur so im Vorübergehn mit drei Worten als unmittelbarer Anhang zu Opfervorschriften, und wenn sie sogar noch für alle Länder Geltung haben sollte, in jedenfalls zweideu- Liger Weise erschiene, während alle ähnlichen, minder wichtigen und wenig störenden Vorschriften (Lev. 19, 19. Deut. 22, 6. 7. 25, 4 u. s. w.) selbständig und ausführlicher auftreten. Der Einwurf R. Levi's b. Gerson's (s. Wesselh's Comm. z. St.), daß, wenn die Vorschrift mit dem Opfercultus in Verbindung stände, auch andere Verstümmelungen, welche die Thiere zum Opfercultus untauglich machen, verboten werden mußten, ist nicht stichhaltig, da dieselbe Frage vorliegt, wenn das Verbot in der Barmherzigkeit gegen die Thiere seinen Grund haben und deshalb allgemein sein sollte. Selbst