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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1867-01-01 · 2-3 (1867) · p. Seite 166

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
5 (1867)
Issue
2-3 (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 166 (sequence 86)
Language
German
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166 Necensionen. כאות ל einer Person zustimmen, also': sich ihr gefällig erweisen, mischnaitisch (in Berachoth auch mit Lamed construirt, sonst mit בקי oder Beth): Gefallen an einer Sache, Genuß von ihr haben. — Kehren wir jedoch zu der Hypothese von den zweibuchstabigen Stämmen zurück, so finden wir ausschweifende Anwendung davon gemacht S. 33. 38, wo gar das persische אגרת mit in die Combination gezogen wird, 42. 44 und sonst. Dieses Geistesspiel ist ein zu gefährliches, als daß nicht die Warnung davor immer wieverholt werden sollte. Cap. 3 handelt von der sprachwissenschaftlichen Methode der Thalmudisten, von der man allerdings nur sagen kann, daß sie eben keine war, daß sie kein Bewußtsein hatten von der Sprachentwickelung und den grammatischen Grundsätzen. Ueber die Bedeutung der Worte hatten sie natürlich meistens eine richtige Tradition, aber weit sicherer leitet uns dennoch die Vergleichung mit dem Aramaismus, die wir nicht versäumen dürfen. Wenn demnach Hr. W. (S. 9 Ende) meint, wir würden für נלצכיף (Joma 5, 4) ohne die Erklärungen der Gemaren über die Bedeutung unsicher sein, so übersieht er, daß das Wort im Syrischen als ״verwunden, geißeln" ein sehr gewöhnliches ist (vgl. Cast, und Bickell, denen viele Beispiele hinzugefügt werden können). Auch hier begegnen wir einem Mangel, auf den nicht nachdrücklich genug hingewiesen werden kann; die späthebräischen Wortbildungen und Bedeutungen können ohne eine stets sorgsame Vergleichung mit dem aramäischen Sprachgebrauche nicht ihrem wahren Wesen nach genügend erkannt werden. Auch in dieser Beziehung ist Vieles zu den Untersuchungen des Hrn. W. hinzuzufügen. So ist allerdings der Gebrauch der Wörter von ״binden und Löfenאסד) '׳ und דזתיד) für ״verbieten und erlauben" in dem gesetzlichen Charakter des mischnaitischen Judenthums begründet (vgl. mein Lehrbuch S. 27 f.), dennoch darf nicht übersehen werden, daß dieser Ausdruck nicht blos auch in das N. T. übergegangen ist, sondern auch in der syrischen Peschito vorkommt, wie 2 Mos. 19, 13, es ist euch gestattet, woher dann für Unheiliges, dessen Genuß oder Betretung einem Jeden erlaubt ist, wie der Syrer für 1 לחם תל Sam. 21, 5 ® setzt, das Efräm (I 375 0) mit den Worten erklärt: «-aj] 1*ג^י0ע Brot, dessen Genuß

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