Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 5 (1867)
- Issue
- 2-3 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 149 (sequence 69)
- Language
- German
- Belongs to
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Pineles. 149 und Baraitha^s zu erklären, indem er diese vielmehr in abweichendem Sinne auffaßt: mit welchem Rechte spricht er nun anderen Schriften eine jede Fähigkeit ab als Zeugen zu gelten für die zu ihrer Zeit herrschende Auffassung- Wie sollen Mechiltha und Sifre, jerusalemisches Thargum und andere alte Uebersetzungen, welche das Gesetzliche nach ihrem besten Wissen auszudrücken beflissen waren, als gar Nichts beweisend abgefertigt werden können? Es klingt seltsam, wenn Hr. P. sagt, deren Geschäft sei nicht ihre Thorah gewesen, sie gehörten nicht zu den Nabbinen; das ist eine unklare Vorstellung. Diese Männer waren alle Lehrer ihrer Zeit, nur daß ihre Ansichten spätern Modifieationen Weichen mußten. Und wenn die Apokryphen und Josephus über zu ihrer Zeit gültige Gebräuche einfach berichten: wie kann ihnen der Glaube deßhalb abgesprochen werden, weil eine spätere Zeit in ihren Entscheidungen davon abgewichen ist? Nun treffen aber gerade diese verschiedenen Zeugen, von der Gemara abweichend, unter sich zusammen, werden von Samaritanern und Karäern bestätigt, und so ist eine Gemeinsamkeit und Uebereinstimmung vorhanden, gegen welche ein jeder Angriff als unkritisch erscheinen muß. Einzelnes kann hier allerdings angezweifelt werden, da wir von diesen nicht recipirten Schriften blos bald trümmerhafte, bald gelegentliche, bald durch Absicht und Unwissenheit entstellte Angaben vor uns haben, daher bestreitbare Conjecturen und Correcturen oft zu Hülfe genommen werden müssen; allein der kritische Grundgedanke ist unantastbar und befestigt sich bei jeder weiteren Forschung. Die Bekämpfung neuerer kritischer Resultate, welche mit diesen Mitteln erzielt werden, durch Hrn. P. ist deßhalb meistens eine unglückliche und gewaltsame, auf die ein näheres Eingehen nicht erforderlich ist. Den Einwand, welchen er nach Andern gegen meine Vermuthung über Malkhizedek erhebt (S. 170), ist bereits in dieser Ztschr. Bd. IV. S. 38 f. beleuchtet; was noch daselbst über Salem bemerkt ist, würde bei erneuter Besprechung hier zu weit führen. S. 171 f. mäkelt er an der alten Tradition, daß ehedem ein jedes Gericht Priester und Leviten in sich eingeschlossen; die Thatsache ist Ozar nechmad IV. S. 103 f. weiter bestätigt. Unglücklich ist sein Kampf gegen die alte Sitte der drei Zehnten S. 173 ff., gegen die alte Heilighaltung der Vaumfrucht vom vierten Jahre S. 176f., gegen die frühere abweichende Behandlung der hebräischen Sklavin S. 17 7 f., gegen die alte gesetzliche Regelung des Hüterwesens