Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 5 (1867)
- Issue
- 2-3 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 89 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Juden in Dortmund. 89 Grundstück auf dem Westenhelweg, auf dem ehemals der Jude Juwel gewohnt hatte, und bedang sich dabei aus, daß, wenn auf diesem Theil Geld oder Gut gefunden werde, dasselbe ihm zugehören solle *) offenbar in der Meinung, daß die Juden vor ihrer Vertreibung ihre Schätze würden vergraben haben. Vielleicht kann man an diesen Verkauf die Vermuthung schließen, daß damals noch keine Juden wieder in Dortmund wohnten, sondern daß dieselben erst nach Erlaß der Urkunde des Grafen Engelbert von der Mark 1372 zurückgekehrt seien. — Auch bei der Judenvertreibung, die der Rath in Folge der 1403 über die Juden ausgesprochenen Reichsacht vornahm, scheint sich derselbe in gleicher Weise benommen zu haben. König Ruprecht hatte freilich besohlen, die Juden so zu behandeln, ״wie man mit des heiligen Reichs ungehorsamen Aechtern billig und von Rechtswegen thun und verfahren soll und daß Ihr Euch all ihr Hab und Gut, fahrendes und liegendes — von unser und des Reichs wegen unverzüglich unterwinden, es ihnen nehmen und zu unfern Händen bringen sollt." 1 2) Aber da er nach Aufhebung der Acht an die Stadt schreibt, daß sie fortab die Juden nicht bekümmern oder betrüben möchte, hält er für nöthig hinzuzusetzen, es sei jedoch nicht seine Meinung, daß die Stadt wegen der Juden und deren Acht angesprochen werden sollte, da ״wir Euch aller Rede, Ansprache und Unwillens, die wir der vorgenannten Juden und deren Acht wegen gegen Euch gehabt haben oder haben möchten, gnädiglich entlassen und gänzlich los sagend 3) Seit dem Jahre 1372 sind wir etwas genauer über die Verhältnisse der Juden unterrichtet. Einiges ist darin anders, scheint auf den ersten Anblick ungünstiger als früher, doch thäte man Wohl Unrecht, eine härtere Behandlung anzunehmen. Die alte Gemeinde war Vertrieben oder getödtet worden. Graf Engelbert von der Mark ermächtigte die Stadt, so viele Juden zu Bürgerrecht bei sich aufzunehmen, wie ihr beliebe. Bald darauf siedelten wieder Juden in Dortmund sich an, Einzelne sowohl wie ganze Familien; aber, möchte man sagen, es kamen nur Einzelne zu Einzelnen, nicht neue Mitglieder in eine schon bestehende Gemeinde. Jeder Ankömmling 1) Daselbst 2, 2 N. 414. 2) Daselbst 2, 2 N. 485. 3) Daselbst 2, 2 N. 500.