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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1867-01-01 · 2-3 (1867) · p. Seite 87

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
5 (1867)
Issue
2-3 (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 87 (sequence 7)
Language
German
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׳ Die Juden in Dortmund. 87 Len, an solche Vorsteher zu denken hat. a) Die Gemeinde hatte von der Stadt ein Grundstück erworben, auf dem eine Synagoge, ein Bad und ein Haus errichtet worden waren. Für dieses Grundstück hatte sie einen jährlichen Grundzins von 26 Schillingen 1 2) an die Stadt zu entrichten und außerdem die gewöhnlichen städtischen Leistungen: Schoß, Wachtdienst und Grabenwerk zu thun.3) Ein anderes Grundstück, das der Gemeinde gehörte, war zum Friedhof eingerichtet: auf ihm ruhte außer den gewöhnlichen Lasten ein Grundzins von 8 Schillingen. 4) Beide Liegenschaften wurden 1346 als von Altersher den Juden gehörig bezeichnet. Der Friedhof lag ״bei der Westenpforte," die Synagoge mit Bad und Haus ״nach dem Westenhelweg zu." In dieser Gegend werden auch die Wohn- Häuser der Juden belegen gewesen sein. 5) Das Schutzgeld wurde um 1250 offenbar von der ganzen Gemeinde bezahlt. Wo das der Fall war, konnte der Inhaber des Judenschutzes einzelne Mitglieder derselben von dem Beitrage dazu befreien.6) Eine desfallsige Bestimmung scheinen die beiden Urkunden zu enthalten, in welchen nach Fahne's Mittheilung um 1338 (?) Graf Adolph von der Mark auf Bitten des Heinrich von Wickede und des Ernst Specke dem Juden Vivus und dessen Familie auf 6 Jahre den Aufenthalt in Dortmund ״frei von Steuern und Lasten" gewährt und dies um 1342 auf 6 weitere Jahre bewilligt. 7) 1) Fahne, Dortmund, 2 N. 500. 2) Thiersch, Geschichte der Freireichsstadt Dortmund, S. 90 sagt: eine Mark. Um 1390 wird als Einnahme in den Stadtrechnungen verzeichnet: von der juden bade 14,? (Fahne, die Herren und Freiherren von Hövel, 2. S. 3S). 3) Daselbst 2, 1 N. 116; vgl. Stobbe, S. 38 -39. Ob diese Leistungen von den Juden selbst verrichtet wurden oder ob sie Geld dafür zn zahlen hatten, ist nicht ersichtlich. Im ersteren Fall könnte man vielleicht annehmen, daß ihnen der Judenthurm (Thiersch, Dortmund, S- 5) zur Bewachung übergeben sei. Detmar Mülher freilich leitet den Namen davon ab, daß er auf Kosten eines Juden erbaut sei (Seibertz, Quellen der WestsLlischen Geschichte, 1, S. 359). 4) Daselbst S. 143 Anm. — Stobbe S. 177 über das Eigenthum der Gemeinde an Synagoge und Begräbnißplatz. 5) Vgl. unten, über den Verkauf eines ehemals von dem Juden Juwel bewohnten Grundstücks; Stobbe, S. 177 ff. 6) Stobbe, S. 30. 7) Dortmund 2, 1 N. 103.

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