Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 5 (1867)
- Issue
- 2-3 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 85 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Juden in Dortmund. 85 sie verhängen. ג) Erst als sie dem König ״demüthiglich dafür genug gethan? wurden sie am 24. September 1405 aus der Acht entlassen. 1 2) Am 20. August 1408 verlieh Ruprecht den goldenen Opferpfennig an seine Schwester Anna, die Herzogin von Baiern und von Berg, Gräfin von Ravensberg, auf die Zeit ihres Lebens. 3) König Sigismund verlangte zum Kriege gegen die Hussiten den dritten Pfennig 4) von der Dortmunder Judenschaft; 5) seine Bevollmächtigten begnügten sich jedoch, als ihnen die Stadt nach langer Weigerung um 1445. 400 rheinische Gulden bezahlte. 6) Wenn dergestalt der König als eigentlicher Inhaber des Judenschutzregals den Juden neue Lasten auferlegte, so trat Wohl der Pfandbesitzer desselben diesen Anforderungen entgegen. Als Ruprecht von der Pfalz die Juden wegen des verweigerten goldenen Opferpfennigs geächtet, wandte sich Herzog Adolph von Cleve an den Kaiser und bat um Wiederaufhebung dieser Maßregel. 7 8) In gleicher Weise widersetzte sich die Stadt der Forderung König Sigismunds in Bezug auf den dritten Pfennig?) Von Erpressungen abseiten unberechtigter Dritter ist uns Nichts überliefert. Freilich schreibt König Adolph am 1. Dezember 1299 an die Juden:9) es sei ihm bekannt, wie trotz der durch ihn geschehenen Uebertragung ihres Schutzes an den Erzbischof Andere, ohne seinen Auftrag, eine nicht geringe Summe von ihnen, die wohl über die Person ihres Vertheidigers zweifelhaft gewesen, erpreßt worden sei. Doch ist hier Wohl nur von einer Erhebung des herkömmlichen Schutzgeldes seitens Solcher, die der König nicht dazu beauftragt haben will, des Grafen von der Mark also, die Rede. Daher befiehlt denn auch im Anschluß daran der König den Juden, keinen Andern als den Erzbischof als ihren Schutzherrn 1) Fahne, Dortmund 2, 2 N. 485. — Kayserling S. 87 nennt die Urkunde einen interessanten Kirchen-Brief. Ein arges Mißversiändniß hat er selbst später berichtigt: Frankels Monatsschrift Jahrg. 9, S. 288 Anm- 6. 2) Daselbst 2, 2 N. 500. 3) Chmel. Keg. Kuperti, N. 2621. 4) Stobbe, S. 18 —19. 5) Fahne, Dortmund 2, 1 N. 219. 6) Daselbst 2, 1 N. 246. 7) Fahne, Dortmund 2, 2 S. 219 Anm- * sagt nur: ״Sonntag nach Christi Himmelfahrt" ohne Jahr; das war 1404: Mai 11, 1405: Mai 31. 8) Daselbst 2, 1 N. 246. - 9) Lacomblet 2, 613 Anm. 1; Anhang N. 2 u. 3.