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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1867-01-01 · 2-3 (1867) · p. Seite 84

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
5 (1867)
Issue
2-3 (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 84 (sequence 4)
Language
German
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84 I. Koppmann: der Stadt Dortmund auf so lange verliehen, bis dadurch eine vom Johann Wickede für die Grafen bezahlte Schuld von 366 Mark 6 Schillingen getilgt sei. ג) Bei der Verpfändung begiebt sich der König aber nicht vollständig seines Rechts auf die Juden: von ihnen sowohl, wie von den Bürgern zu Dortmund behält König Albrecht um 1298 sich vor Dienstleistungen und Geldunterstützung (servitia et subsidia) zu fordern, so oft er es für passend erachte. 1 2) Die späteren Könige haben aber auch ohne auf diese Klausel Rücksicht zu nehmen Anforderungen an die Juden gestellt. Ueberall im Reiche, schreibt Ludwig der Baier am 25. August 1331 an die Stadt, habe er von den fürsichtigen Männern, den Juden, Steuern und Geld- Unterstützung empfangen oder wolle sie empfangen von denen, die sie noch nicht bezahlt hätten. Er habe deshalb den Sibodo Pape nach Dortmund geschickt. Daß die Juden daselbst von ihm dem Grafen von der Mark verpfändet seien, solle der Erhebung nicht im Wege stehen, da er dieser Unterstützung sehr bedürftig sei und sie für alle Städte des Reiches angeordnet habe; in Zukunft aber wolle er Nichts von den dem Grafen verpfändeten Juden begehren. 3) Der etwas später von Ludwig dem Baiern eingeführte goldne Opferpfennig 4) scheint von den Dortmunder Juden erst abseiten Ruprechts von der Pfalz verlangt worden zu sein. Der König hatte bekanntlich die Juden Elias von Weinheim und Isaak von Oppenheim am 25. Januar 1403 mit Einziehung desselben von der ganzen Jüdischheit beauftragt. 5) Da die Dortmunder Juden sich der Erhebung desselben widersetzten, so ließ sie der König — ob- Wohl sie ihm an Leib und Gut verfallen seien, um dennoch aus angeborner Güte und königlicher Milde glimpflicher mit ihnen fahren zu lassen — durch den Grafen Emicho von Leiningen vor das Hofgericht laden, und als sie der Ladung zu dreien Malen nicht Folge geleistet, am 12. November 1403 die Reichsacht über 1) Daselbst 2, 1 N. 151. 2) Laeomblet, Urkundenbuch 2, N. 997. 3) Fahne, Dortmund 2, 1 N. 94. 4) Stobbe, S. 31. 5) Chmel, Reg. chron.-dipl. Ruperti reg. Rom. N. 1400. vgl. Kayserling, die Juden in Oppenheim, Frankels Monatsschrift, Jahrg. 9, S. 287; Wiener, Regesten zur Gesch. der Juden in Deutschland, S. 58, N. 35. Stobbe, S. 148.

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