Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 5 (1867)
- Issue
- 1 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 78 (sequence 79)
- Language
- German
- Belongs to
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78 Umschau. konnte viel später leben und dennoch eine unter dem Namen Sach.'s überlieferte Lehre mittheilen, und die Zustimmenden konnten natürlich einer noch viel späteren Zeit angehören. Wenn es nach den Worten der jerus. Gemara den Anschein gewinnt, als habe Sachariah diese Lehre wieder erst als von Simon b. Jeh. im Namen Simones ihm tradirt mitgetheilt, so erweist sich dies alsbald als bloßen Druckfehler. Dort heißt es nämlich: ר' טזנלעון בן לעזד (statt Elasar b. Jose in Thoßef.) 'אומד בלעגום ר׳ זכריד! בן דלק2ב כך דיר! ר עוברנון בן יהודה! אובלר בלטוום ר' שבלעון Allein man hat hier nur (wie in der Thoß. steht) וכך mit Wav zu lesen, und jede Schwierigkeit schwindet. Daß dieses wirklich die richtige LA. auch im Jerusch, ist, geht daraus hervor, daß die weitere Discussion sich immer darum dreht, ob diese Entscheidung ״Sachariahs" gesetzliche Gültigkeit habe oder nicht; wäre jedoch Sach, blos ein vermittelndes Glied in der Ueberlieferungskette gewesen, der eigentliche Urheber aber Simon, so hätte die Frage lauten müssen, ob wir uns nach Simon's Ausspruch zu richten haben. Es kann daher gar Nichts ausmachen, wenn anderswo ein Sakkhai in der Umgebung von Simon ben Jehudah und dessen Lehrer Simon gefunden wird (Thoß. Jadajim 6. 2 nach der Anführung bei Simson 3, 3 und bab. Schabbath 79 b), und wollen wir ebensowenig betonen, daß der Mann in unfern Thoßestha-Ausgaben nicht Sakkhai, sondern Jose heißt, und daß er ferner nicht etwa von Simon b. Jehudah berichtet, sondern unmittelbar im Namen Simones. — Genug wir haben es auch bei dem der Tochter zugesprochenen Erbrechte am Vermögen der Mutter mit dem ächten alten Priester Sachariah ben Ha-Kazaw zu thun. Ein ähnliches Bild bieten uns die wenigen Stellen, in denen Jose oder Joseph ha-Khohen vorkommt. Er ist der College Sachariah's in dem Zeugnisse über die von Seiten der priesterlichen Familie gegen das als Geisel übergebene Mädchen geübte Strenge. Er selbst nun beweist sich seinerseits sehr streng in der Bewahrung seiner priesterlichen Reinheit, weit strenger als die Pharisäer es zulassen. Noch bis in die späte Zeit hinein wollten nämlich die Priester behaupten, daß wenn es ihnen auch gestattet sei, sich bei dem Tode einiger sehr nahe verwandten Personen zu verunreinigen, sie doch keineswegs dazu verpflichtet seien ichgl. diese Ztschr. Bd. IV S. 106)) und sie hielten es unter Umständen sogar für verdienstlich es zu unterlassen. So berichtet Sifra (zu 3 Mos. 21, 5., angef. Sebachim 100 a) von unserm Joseph ha-Khohen, daß, als