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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1867-01-01 · 1 (1867) · p. Seite 70

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
5 (1867)
Issue
1 (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 70 (sequence 71)
Language
German
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70 Umschau. gut, da dasselbe angezweifelt ist und eine jede Unrichtigkeit einen Verdacht auf die ganze Sammlung werfen könnte, wenn beide Documente, Grabschrist und genealogisches Verzeichniß, vollständig im Original mitgetheilt würden. 1. November. 2. צוער und צעיר, der Hirtenjunge. Ist einmal ein Wort in seiner richtigen Bedeutung festgestellt, so fehlt es meistens nicht daran, daß es noch an anderen Orten aufgefunden werde, wo es bis dahin verkannt worden, und neues Licht auf die mißverstandenen Stellen wirst. So haben wir Bd. IV S. 119 das acht biblische Wort צועד: in der Mechrltha als Hirtenjunge festgestellt, wo es der neueste Herausgeber wegcorrigiren wollte,*) und nun begegne: es uns gar in der Mischnah. 'Arachin Cap. 2 Ende wird aus dem Tempel berichtet, daß die Levitenknaben zwar nicht zum levitischen Musiker- und Sängerchore gezählt werden, kein Instrument spielen, auch nicht auf der Anhöhe, woselbst der Chor stand, sich befinden durften, dennoch unten, den Kopf zwischen den Füßen der erwachsenen Leviten, standen und sie so mit Gesang begleiteten; man nannte sie die levitischen Hirtenjungen, צוערי חלוים. So lesen wir in den Mischnahausgaben, so hat auch die Thoßeftha: צוערי לויח die Hirtenjungen des Levitenthums, während es in der Gemara ohne Wav, bei Aruch mit Jod צעירי steht. Dieser Name ist allerdings kein sehr ehrender, man hatte aber auch Wohl keine besondere Veranlassung, diese wilde Jugend sehr zart zu behandeln, und wie man die jungen Priester ״die Priesterbrut", פרחי כחוכח, nannte, so die jungen *) Der Sinn der Mechilthastelle zu 2 Mos. 22, 11., wie sie nach der richtigen LA. des Ialkut lautet: בלעבלו ,להוציא את חצוער ,בלעבלו להביא את העוקד, ist folgender. Die Vorschrift, daß der Hüter das ihm zur Hut übergebene Vieh, wenn es von (bei) ihm gestohlen worden, zu erstatten habe, schließt den Hirtenknaben aus; er ist nicht verantwortlich, da er blos Diener des Hirten ist, also an dem Ganzen kein selbstständiges Recht, daher auch keine Verpflichtung hat, die Sachen sind nicht bei ihm. Umgekehrt ist der Hüter einer größeren Heerde, wenn er auch nicht selbst alle überwacht, für einzelne Abtheilungen besondere Wächter einsetzt, doch als der eigentlich Beauftragte, dem das Vieh anvertraut wird, für Alles verantwortlich; die Sachen sind bei ihm, in seinem Besitze. Die Lesart את דבלי דזכוקל erklärt sich auch darnach; es ist eben die Rückerstattungspflicht desjenigen, der das Geschäft abschließt, wenn er auch nicht persönlich die Hut übernimmt.

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