Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 5 (1867)
- Issue
- 1 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 49)
- Language
- German
- Belongs to
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48 VI. Hilfe, ihres Austauchens in Deutschland spricht für diese Vermuthung. In Frankfurt a. M. erschien 1587 das erste Buch, das die Unternehmungen und Thaten Faust's beschrieb. Zu dieser Zeit fing der Talmud an, wie allgemein bekannt ist, auch für Christen ein wichtiges des Studiums würdiges Werk zu werden, und ganz besonders in Deutschland. Da war man auch schon in christlichen Kreisen mit talmudischen Sagen bekannt und scheute sich nicht manche derselben in veränderter Gestalt aufzunehmen. Das konnte um so mehr mit der Achersage geschehen, als diese bei den Juden sehr verbreitet war. VI. Seilrag zur Lehre über die Legitimation eines christlichen Lindes durch einen Juden. Ein RechtsguLachLen. Von O1׳. Hilfe Das bei allen Völkern und in allen Zeitperioden angetroffene Bewußtsein von der Wichtigkeit und Heiligkeit der Ehe auf die ganze sittliche Welt und die gehörige Würdigung der wohlbegründeten Nothwendigkeit derselben zur Erhaltung eines geregelten Staats-und Familien-Lebens mußte zur Folge haben, daß von jeher der Abschluß der Ehen an gewisse Förmlichkeiten geknüpft und deren Auflösung nur unter genau vorher bestimmten, engbegrenzten Umständen und gleichfalls nur in geregeltem Verfahren vor sich gehen durfte. Die doppelte Natur der Ehe als einer durch das Sittengesetz gebotenen und einer durch das Staatsgesetz geregelten dauernden Lebensgemeinschaft zweier Personen läßt dieselbe uns auch von einer zweifachen Seite, der religiös-sittlichen und der eivilrechtlichen beurtheilen und fordert die Vollgiltigkeit der Ehe nach diesen beiden Seiten hin, auch eine beiden Seiten gleichmäßig Rechnung tragende Vollziehung. Diese kann durch einen Akt bewirkt werden, wie dies in den östlichen Provinzen des preußischen Staates durch die für Christen angeordnete Priesterliche Trauung geschieht, oder durch zwei von einander selbstständige