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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1867-01-01 · 1 (1867) · p. Seite 22

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
5 (1867)
Issue
1 (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 22 (sequence 23)
Language
German
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22 II. Ludwig Geiger, Herzog mögen wohl auch nicht wenig beigetragen haben, ihn dafür zu bestimmen; er schrieb den ״goldenen Opferpfenning" und den ״gemeinen Pfenning" auch stets für die Juden in Regensburg aus. Merkwürdigerweise erhielt er ihn auch meistens, wie denn überhaupt die Juden R.'s am liebsten sich dem Kaiser anvertrauten, von dem sie doch nach den damaligen Verhältnissen des Reichs am wenigsten Schutz erwarten durften; erst, wenn sie hier verlassen waren, sich an den Herzog wandten, bei dem seine pekuniären Verhältnisse allein das Maß der Geneigtheit gegen die Juden entschieden; als drittes kam erst der Rath der Stadt, an den Bischof haben sie sich freilich nur zur Wahrung ihrer Rechte gewandt. Allein trotz dieser großen Schwierigkeiten der äußeren Lage, der nur Zähigkeit und Sammeln aller Kräfte Widerstand zu leisten im Stande gewesen wäre, sehen wir die Juden, sowie der Feind ihnen nicht im Nacken sitzt, in Parteiungen zerklüftet. Ich will diesen Punkt — den Grätz außer Acht läßt — mit einer merkwürdigen Urkunde, um andere unwichtigere zu übergehen, etwas näher beleuchten. - Nach dem oben geschilderten Verhältnisse der Herschaftrechte auf die Juden, hatten sich unter diesen selbst zwei Parteien gebildet (1497), deren eine es mehr mit dem Herzog, die andere mehr mit dem Nathe der Stadt hielt. Es kam zu offenen Streitigkeiten und Reibungen, die eine (vielleicht zu deren Dämpfung erlassene) Verordnung des jüdischen Gemeinderaths noch steigerte. Von dem Streite selbst und dessen weiterem Verlaufe und schließlicher Regelung haben wir keine Nachricht, nur die Verordnung ist uns geblieben.*) Nach einer langen Einleitung und Aufzählung einer Reihe von Namen zuerst der Gesetzten (d. h. Wohl der Mitglieder des Vorstandes selbst) und der übrigen Sitzer (ohne Zweifel der Gemeindeglieder, die es mit dem Vorstand hielten) giebt sie als ihren Zweck folgendes an, das Wohl als Stylprobe genügen dürfte: ״Wir die obgemelt sehn der gemein Jüdischheit, die da sehn gesetzt, wir haben gesehn, daß Unrath und einbrüchlich Aufruhr entstehen, darum haben wir verordnet gemein Jüdischheit mit samt andern Sitzern der Juden- *) Milgetheilt Lei Gern. IV, 11—14 in der Note 10. Sie ist in einem elenden Jargon geschrieben, der das Verständniß sehr erschwert und viel zu lang, um hier ganz mitgetheilt zu werden. Die Darstellung, die der Mittheilung dieser Urkunde bei Gem. vorangeht, ist indeß so verworren, daß man sich von dem eigentlichen Objekt des Streites und den streitenden Parteien kein klares Bild machen kann-

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