Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 5 (1867)
- Issue
- 1 (1867)
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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20 II. Ludwig Geiger, Werden muß. So erließ — auf AnraLhen Bischofs Heinrich, der seinen christlichen Eifer besonders rein zeigen wollte — der Rath im I. 1466 eine Verordnung, welche den Juden untersagte, ״Kelche, Meßbecher, Sakramentsbüchsen, und andere Kirchengeräthschaften sich zum Unterpfand bestellen zu lassen und Geld darauf zu leihen"*), nachdem vorher (1463) einige ״Krämer und Lebzelter, die an einem Sonntag, an welchem der Juden Fastnacht eingefallen war, in der Judenstadt feil gehabt hatten", mit ״Noch der Gefängnißstrafe entgangen waren. Wichtiger aber für das Verhältniß der Juden und ihre so überaus mannigfaltigen Schicksale in Regensburg ist eine Episode, die bei Gr. unberücksichtigt geblieben ist und so gut wie das schändliche Jntriguenspiel Hans Vahols eine Darlegung verdient hätte. Ich theile sie daher als nothwendige Ergänzung hier etwas ausführlicher mit.**) Im Jahre 1470 kam unter andern Juden, die aus Furcht vor drohenden Gefahren zum Christenthum überzutreten sich beeilten***), ein Vorsänger Kalman zu dem Weihbischof mit demselben Wunsche. Um seinen Wunsch recht aufrichtig erscheinen zu lassen, theilte er verschiedene Heimlichkeiten der Juden mit, zeigte sich aber selbst so heimlich, daß man ihm nachspürte und fand, daß er ״die Judenschule zu besuchen fortfahre." Nachdem er das eine Zeit lang im Geheimen gethan, entfernte er sich ganz offen aus dem Hause des Propstes, von dem er Unterricht in der christlichen Religion empfangen hatte und lebte mit den Juden. Vor das Propstgericht mit Bewilligung des Herzogs Ludwig gezogen, gestand er offen ein, daß er die Absicht gehabt habe, Christ zu werden, aber von den Juden so in seine Rückkehr gedrungen worden wäre, daß er nicht länger widerstehen konnte. Wegen dieses Verbrechens und namentlich wegen einer Aeußerung, die er beim ersten Verhör ״unter der Marter und ungemartert" gethan hatte: ״und wenn er ein Christ werden müßte, so würde er es nicht länger *) a. a. O. S. 414. **) Ich glaube ausdrücklich bemerken zu müssen, daß meine Darstellung sich nur auf die getreuen aus Regensburger Archiven und Registraturen geschöpften Mittheilungen bei Gemeiner (hier III, 456—459) stützt. ***) Diese Mittheiluug setzt Grätz VIII, 196 fälschlich ins Jahr 1450. Sein Citat n. 2 ist ganz falsch, es muß heißen: Gem. S. 456.