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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1867-01-01 · 1 (1867) · p. Seite 19

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
5 (1867)
Issue
1 (1867)
Date
1867-01-01
Page
Seite 19 (sequence 20)
Language
German
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Juden in Regensburg. 19 meiners Chronik*) die Juden rühmen, daß ״niemand beiderley Geschlechts, so alt der sey, gedenkt, daß je ein Jud hingerichtet worden sey," thun sie dies eben nur in der Befürchtung, daß dieß jetzt geschehen sollte und im Hinweis darauf, daß wenn es geschähe, dies ״ihre Vertilgung sein werde", ״denn", so lautet ihre Klage ״man hat gerne zu uns geheurathet; dieß geschieht dann nimmermehr, sollte ihnen öffentlich Unehre und Schmach angethan werden." Und diese Befürchtung scheint eine nur allzugerechtfertigte zu sein, ״denn", erzählt die Chronik **), ״es lagen eben damals mehrere Christenfrauen und Judenmänner, die mit einander Werke der Unlauterkeit verübt hatten, in der Fronveste. Ihrer wartete eine harte Strafe!***) Abgesehen aber von einzelnen Uebertreibungen, wie (VIII. S. 196) ״der Herzog mußte sich mit einer Art Brandschatzung begnügen", während in Wirklichkeit (Gem. III, S. 182) er auf die Sicherung seiner Einkünfte bedacht mit den Juden von Regensbürg wegen des von ihnen zu bezahlenden Schutzgeldes einen Vertrag von 8 Jahren schloß, und Gr. S. 202 ״daß christliche Geburtshelferinnen bei Leibe nicht jüdischen Frauen beistehen sollten, auch nicht in Todesnöth en," während die angeführte Stelle bei Gem. 207 diesen Zusatz nicht kennt und nur von gewöhnlichen Fällen spricht, sind auch wichtige Verordnungen und Ereignisse im späteren Verlaufe der Geschichte ganz mit Stillschweigen übergangen. Das mag daher kommen, weil, um ein Gesammtbild der Lage der Juden zu liefern, wie Grätz thut, dem chronologischen Gang der Ereignisse vielfach Zwang angethan und Manches, was sich nicht in den Rahmen des beabsichtigten Bildes fügen will, zurückgelassen *) III, 332. Grätz VIII, 272 n. 1. **) Gem. a. a. O. ***) Dabei will ich eines ergötzlichen Jrrthuwes erwähnen, der Gemeiner an dieser Stelle begegnet ist — ich habe ihn bei Grätz nicht erwähnt gesunden —, der aus 2 Stellen lateinischer Urkunden, der einen, wo es von den Regensburger Juden heißt, daß sie reliquorum in natione Germanica Judaeorum veluti doctores et patres evaserint (III, 617 Note 1249) und einer andern: Diversis ex partibus nostram adeunt urbem (sc. Judaei) et quasi ad gymnasium quoddam cottidie videntur accedere (III, 569 N. 1136) zu schließen sich berechtigt glaubt, daß in Regensburg sich eine hohe jüdische Schule befunden habe und sich höchlichst erstaunt, daß darüber Ostrofrankus, Wolf, Aretin u. a. schweigen.

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