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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1866-01-01 · 4 (1866) · p. Seite 303

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
4 (1866)
Issue
4 (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 303 (sequence 7)
Language
German
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Stobbe: Die Juden in Deutschland während d. Mittelalters. 303 So lastet die ganze Misere des Mittelalters und des deutschen Reiches mit verdoppeltem Drucke auf den Juden; die ihnen Widerfahrende Behandlung ist eine wahre Schatzkammer, in der Barren und Scheidemünze von Dummheit unv Gemeinheit aufgehäust liegen. Sie sind weiter Nichts als ein Steuersub - und - object, von dem man den größtmöglichen Nutzen ziehen will, ohne daß man die elementarsten Begriffe hat, wie man Personen und Gegenstände wirthschaftlich nutzbar machen kann. Man legt ihnen alle möglichen Lasten auf, schützt sie eine kurze Zeit, damit sie steuern können, preßt sie dann aus, beraubt sie, schlägt sie tobt oder verjagt sie, um sich ihres Gutes zu bemächtigen, holt sie wieder herbei, um der fortlaufenden von ihnen zu erzielenden Einkünfte nicht verlustig zu sein. In diesem Wechsel von Erbärmlichkeiten und Rohheiten, die noch durch die gleißnerischen Vorwände der niederträchtigsten Anklagen, durch die Uebertünchung mit heißem Glaubensdrang, durch die feige Lügenhaftigkeit vorgeblichen Billigkeitsgefühls an Gemeinheit zunehmen, ist der Verlauf der Geschichte der Juden im Mittelalter, zumal in Deutschland. Man ginge gerne über diese ekelhafte Partie zur Tagesordnung; allein die Geschichte duldet es nicht, daß eine so reiche Anzahl von Blättern aus ihren Büchern ausgerissen werde, noch immer gräbt ferner diese Schmach des Mittelalters ihre tiefen Spuren in unsere Gegenwart ein, und eine irrlichternde Geschichtsauffassung, in ihrem thörichten Bestreben das Mittelalter zu verherrlichen oder doch es zu reinigen, möchte die Schuld von ihm abwälzen und auf die Schultern der Juden legen. Von dieser schweren Sünde Wider den heiligen Geist der Menschheit und der Geschichte hält sich Hr. Stobbe fern. Er entstellt nicht das thatsächliche Verhältniß durch schielende Bemerkungen, er stellt es in seiner nüchternen, aber beredten Objectivität dar und versäumt auch nicht, am geeigneten Orte durch ein kurzes Wort auf den richtigen Standpunkt zu stellen. Wenn Kaiser Karl IV. 1356 in der goldenen Bulle den Kurfürsten das Judenregal einräumt, so findet er (S. 25) die Form, in welcher dieses wichtigste Verfassungsgesetz des Mittelalters die Berechtigung ertheilt, höchst charakteristisch. ״Nachdem nämlich gesagt ist, daß die Kurfürsten in ihren Territorien alle Bergwerks- Nutzungen an Gold, Silber, Zinn, Kupfer, Blei, Eisen, sonstigen Metallen und Salz haben sollen, heißt es dann weiter: ,ebenso sollen sie Juden halten dürfen und die Einkünfte von den Zöllen

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