Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 4 (1866)
- Issue
- 4 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 302 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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302 Recensionen. Lieferen Erklärungsgrund hinzuweisen. Wie er jene völlige Abwesenheit eines gesunden Staatsbegriffs mehrfach hervorhebt, so weist er auch gelegentlich auf diese römische Kaiser-Chimäre, insofern sie auf die Verhältnisse der Juden ihren nachtheiligen Einfluß übte, einige Male hin. ״Die Kaiser, sagt er, S. 14, begnügten sich nicht mit der Herrschaft über die deutschen Juden. In ihnen lebte die Idee einer allgemeinen Weltherrschaft, zu welcher sie sich berechtigt glaubten, seitdem Kaiser Karl d. Gr. in Rom zum Kaiser geweiht worden war. Was unter diesem dominium munäi zu verstehen sei, darüber waren die Gelehrten ebensowenig als die Kaiser einig; aber gelegentlich wurde dieser nebelhafte Begriff, der oft so wenig den thatsächlichen Verhältnissen des deutschen Reichs entsprach, benützt, um den Richter über die christlichen Könige zu spielen und Hoheitsrechte in fremden Reichen in Anspruch zu nehmen. So wird uns denn auch von König Albrecht I. berichtet, daß er auf seine Weltherrschaft gestützt dem französchen Könige gegenüber behauptet habe, daß ihm die Juden in der ganzen Welt gehörten und Frankreich seine Juden an ihn auszuliefern habe. Nachdem König Philipp von Frankreich von seinen Juristen ein Gutachten erhalten hatte, daß in der That jener Anspruch begründet sei, soll dies die Veranlassung zur Beraubung und zur Vertreibung der Juden aus Frankreich im Jahre 1306 gewesen sein." Auch die Einführung des ״goldenen Opferpfennings" durch Ludwig den Baier, wonach jeder Jude und jede Jüdin über 12 Jahren, welche minbestens ein Vermögen von 20 Gulden besitzen, abgesehen von der Angehörigkeit und Steuerpflichtigkeit an irgend welchen Herrn, dem Könige jährlich einen Leibzins von einem Gulden zu zahlen haben, führt der Hr. Vrf. auf diese eingebildete Kaiservollmacht zurück. ״Wahrscheinlich, sagt er S. 31, benutzte er' bei dieser neuen Aufläge eine Neminiscenz aus dem römischen Reich. Vespasian hatte nämlich befohlen, daß die Abgabe (Viä1׳ueümu8), welche nach jüdischem Recht jeder Jude jährlich an den Tempel zu leisten hatte, nicht mehr nach Jerusalem, sondern nach Rom an den Tempel des Jupiter Capitolinus gezahlt würde. So wie die deutschen Kaiser überhaupt geneigt waren, die römischen Kaiser als ihre unmittelbaren Vorgänger zu betrachten, und sich deren Einrichtungen und Rechte zu Nutze zu machen, so erachtete sich auch Ludwig für berechtigt, jene längst verschollene Abgabe zur Aufbesserung seiner Finanzen von Neuem einzuführen."