Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 4 (1866)
- Issue
- 3 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 230 (sequence 70)
- Language
- German
- Belongs to
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230 VIL Krinr'sche Grabinschriften. Wie die Mischnah. Der Midrasch (Bereschith rabba 6. 49 Ans.) sagt freilich, mit Beziehung auf denselben bereits angewendeten Vers, man solle den Gerechten segnen, wenn man seiner gedenke, umgekehrt den Gottlosen, und wer das Eine und das Andere unterlasse, fügt er in der ihm eignen haggadisch spielenden Weise hinzu, übertrete ein Gebot, eben das, welches in dem genannten Verse ausgedrückt ist. Woran aber lehnt sich dort der Midrasch? Er führt das Beispiel Gottes an, der (1 Mos. 18, 17) gesprochen: sollte Ich vor Abraham verbergen, was Ich thue? und alsbald, da er des Abraham gedacht, (V. 18) von ihm hinzufügt: Und Abraham wird werden (werde) zu einem großen Volke. Die Stelle handelt demnach eher von Lebenden als Todten und hat zu unfern Eulogieen gar keine Beziehung. Nur die späte große Peßiktha, die frühestens in der zweiten Hälfte des neunten Jahrhunderts abgefaßt worden, (6. 12) sagt: Wenn Jemand zwischen den Gräbern geht und er weiß, daß ein Frommer dort begraben ist, so soll er seiner Thaten rühmend gedenken. Alle diese angeblichen Belegstellen sind demnach für die Eulogieen ohne die geringste bezeugende Kraft. Wenn Zunz sie seiner Untersuchung voranstellt, um das sich bildende Pietätsverhältniß und dessen Ausdruck einzuleiten, so mögen wir das Wohl am Platze finden; wenn diese Worte aber zum Beweise für den Gebrauch von Eulogieen benützt werden sollen, wenn sie noch gar durch den Zusatz verstärkt werden, so laute eine schon in der Mischnah vorkommende Vorschrift, so müssen wir Dies als unstatt- Haft abweisen. Hierher gehörig jedoch ist eine andere thalmudische Stelle (Kidduschin 31 d), die Chw. gleichfalls nach Zunz anführt. Eine Barailha lehrt nämlich: der Sohn ehre seinen Vater wie im Leben so nach dem Tode; führt Jemand eine Lehre an, die er von seinem gestorbenen Vater gehört, so sage er nicht: So sprach mein Vater, sondern: So sprach mein'Herr Vater, für dessen Ruhe ich die Sühne zu sein bereit bin (הריני כפדת מטוכבו). Dies ist in den ersten zwölf Monaten nach seinem Tode der Fall, später aber soll er statt jener Worte folgende dem Namen hinzufügen: Sein Andenken zum Segen zum künftigen Leben (זהלונו לבלהה לחי־י העולה ההא). Auch hier jedoch sieht man, daß es sich nur von mündlicher öffentlicher Nennung beim Vortrage von Lehren, also bei feierlichen Gelegenheiten handelt, und unstatthaft ist es wieder, wenn der Stelle die allgemeine Wendung gegeben wird: Wenn der Sohn den Namen seines verstorbenen Vaters ״erwähnt" und die erstere Formel ganz zurückgelassen