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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1866-01-01 · 3 (1866) · p. Seite 224

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
4 (1866)
Issue
3 (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 224 (sequence 64)
Language
German
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224 VII. Krim'sche Grabinschriften. Inschriften, auf deren einer er las: אתעו לג אעויו לעוט, b. h. 1700 nach dem Exile, 1316 nach der seleucidischen Aera^ auf der andern 1755 ,אתעונח ארקעא לעוט (n. d. E.), 1371 der s. A.; demnach wäre das Exil 384 vor der seleuc. Aera oder 695 (6) vor Ehr. Mein diese beiden Inschriften fand Chw. nicht deutlich und unzweifelhaft genug, um auf ihnen das ganze Gebäude errichten zu können. Aus dem Verfahren, das nun Chw. in einer etwas umstündlichen und eomplicirten Weise einschlägt, heben wir nur hervor, daß die Schöpfungsära derer zu Matarka offenbar der unter uns üblichen entspricht, also 3760 v. Chr. zählt; die zuweilen vorkommende Nebeneinanderstellung dieser mit der alten krimschen ergiebt aber eine Differenz von 151 Jahren, und so ergiebt sich die genaue Bestimmung dieser sowie vermittelst ihrer wieder die der Aera nach dem assyrischen Exile. — Sind nun diese beiden Aeren, weil sie uns bis jetzt ganz unbekannt geblieben und sonst von ihnen keine Spuren aufzufinden sind^'), begründeten Bedenken zu unterwerfen? Ich denke nicht. Daß Flüchtlinge aus dem Israelreiche nach dem assyrischen Exile rechneten, ist etwas ganz Natürliches, aber auch ebenso daß später bei dem Ueberwiegen der Ein- Wanderer aus dem zweiten jüdischen Reiche diese Aera außer Gebrauch kam. Auch die genaue Angabe dieser Zeitrechnung bietet nichts Verdächtiges. Ich will nicht behaupten, daß das Datum 696 v. Chr. für die Zerstörung des Jsraelreiches ein vollkommen zuverlässiges ist; jedenfalls trifft es ungefähr in die richtige Zeit, diese selbst aber ist bei solch alten Ereignissen, deren genaue chronologische Feststellung sehr schwierig ist, nicht als maßgebend bei unserm Urtheile über etwas abweichende Annahmen vorauszusetzen. — Wie verhält es sich aber mit der abweichenden Schöpfungsära? Wir können hier Chw. völlig beistimmen, wenn er bemerkt, daß ja bekanntlich die üblich gewordene jüdische Zeitrechnung auf chronologischen Angaben in Betreff des Bestandes des zweiten Tempels beruht, die viel zu kurz angenommen sind. Die ganze Zeit seines Bestandes nämlich, d. h. die Zeit von der ersten Rückkehr der Juden aus dem babylonischen Exile bis zur vollendeten römischen Eroberung wird auf 420 Jahre berechnet, und zwar 34 unter per- *) Daß übrigens noch Jefeth in der Mitte des 10. Jahrh. einmal ein allgemeines Datum nach dem assyr. Exile hat, ist bereits Bd. III S. 304 hervorgehoben worden.

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