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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1866-01-01 · 3 (1866) · p. Seite 215

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
4 (1866)
Issue
3 (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 215 (sequence 55)
Language
German
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VI. Krim'jche Grabinschriften. 215 um rabbinisch geltende Bestimmungen für Monate und Tage handelt, die damals in der Krim noch gar nicht feststanden, wie sogleich erörtert werden wird. Ein zweiter Grabstein trägt folgende Inschrift: והאבן הואת טל כל יוסף :הנלכוכיל והי־קל נלוזלב וכסף :בל עובדיא זקן יכבו :בגן עדך ידזיה לבבצו :כפטל יום ה כדז לאייל נל ולחי טכת יילויון כלדטן לפק' ליכנילה כבת. Das Chronostich aus Pf. 36, 9 ist nicht ganz mit Punkten bezeichnet, die bezeichneten Buchstaben ergeben (4)594 — 834. Der Monatstag, für den ein bestimmter Wochentag angegeben ist, ist nicht ganz sicher, denn wenn im Allgemeinen auf diesen Inschriften He und Cheth nicht scharf unterschieden sind, so ist, wie man auf der Tafel ersehen kann, eigentlich der Monatstag weit eher mit einem Cheth bezeichnet, also der 28. Jjar. Nun kann freilich der 28. Jjar nicht an einem Donnerstag sein, wenn die rabbinischen Satzungen beobachtet werden, da dann der erste Tag Peßach auf den Mittwoch treffen würde, was gegen die Regel ist. Allein ob diese Regeln dort beobachtet worden, bezweifelt Hr. Chw. an einer andern Stelle selbst, da, wenn auch damals noch nicht die Karäer in der Krim herrschend sein mochten, doch Nachkommen und Anhänger der Sadducäer dort gelebt haben sollen, so daß in diesem Falle wie im obigen aus dem Zusammentreffen eines bestimmten Monatstages mit einem bestimmten Wochentage gar Nichts gefolgert werden kann. Dazu kommt noch, daß das Kaf im Monatstage darüber gemeißelt ist, und es bedarf hier noch sehr der Untersuchung, ob dasselbe ursprünglich, weil anfänglich vergessen, oder erst in späterer Zeit hinzugefügt worden. Freilich würde von einer andern Seite der 25. Jjar festgestellt werden, nämlich durch den Zusatz בל ולחי. Ties bedeutet — sagt Firkowitsch, und Chw. stimmt ihm bei — der 40te Tag in den zwischen Peßach und Schabuoth zu zählenden sieben Wochen; dieser aber trifft immer auf den 25. Jjar. Freilich so nach den pharisäischen (und rabbinischen) Bestimmungen, welche feststellen, daß die Zählung dieser sieben Wochen mit dem zweiten Tage des Peßach beginnt; allein nach der Bestimmung der Boethusier oder Sadducäer (und Karäer) beginnt die Zählung immer mit dem Sonntag in Peßach und folglich ist alljährlich der 40. Tag ein Donnerstag, aber nicht immer der 25. Jjar. ״Weßhalb, sagt Chw., diese (Zählung) aber durch ולחי bezeichnet wird, kann ich nicht angeben, und auch Firkowitsch versicherte mir, daß diese Benennung der Sefirah unter den Karäern unbekannt sei". So ist mir denn auch die ganze Erklärung

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