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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1866-01-01 · 3 (1866) · p. Seite 166

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
4 (1866)
Issue
3 (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 166 (sequence 6)
Language
German
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166 n. Der Thalmud als Libelkritisches Hülfsmittel. habe ist.*) Diese Beispiele zu vermehren hat in doppelter Beziehung höhern Werth als eine Ansammlung von Varianten von sonstigen Orten her. Während wir bei sonst beigebrachten Abweichungen nicht sicher sind, ob wir es dabei nicht mit der Nachlässigkeit oder Unwissenheit eines Abschreibers, mit dem Unverstände oder der Willkür eines Uebersetzers zu thun haben, befinden wir uns hier in Mitten der sorgsamsten und gewissenhaftesten Studien jüdischer gelehrter Schulen, die sicher ihre Ansichten nur auf eine zu ihrer Zeit geläufige Lesart gründeten, und sie wird uns somit weit zuverlässiger bezeugt. Und zwar geht dieses Zeugniß uns gerade von jener Seite zu, auf welcher man die starrste Unveränderlichkeit verkörpert zu sehen glaubt. Wenn der Thalmud selbst bekundet, daß noch zu seiner Zeit manche Stelle anders lautete, als wir sie lesen, so ist die Engherzigkeit, welche auf thalmudischem Standpunkte verharren zu müssen behauptet und von diesem aus eine jede Eonjectur für sündlich hält, auf ihrem eignen Gebiete widerlegt. Darum mögen hier noch einige Beispiele nachgetragen werden ohne Rücksicht darauf, ob ihr innerer Werth von Bedeutung ist und ob die Lesarten, welche der Thalmud vor sich hatte, auch wirklich die richtigern sind. Das soll hiermit keineswegs behauptet werden; vielmehr ist, wie schon mehrfach bemerkt, die spätere Zeit oft zum richtigen ursprünglichen Texte zurückgekehrt, der früher durch Corruptelen entstellt war. Aber eben selbst der Nachweis, daß dies der Fall war, ist belehrend genug. 1. Schon Neifmann hat darauf aufmerksam gemacht, daß das Thargum Koheleth 12, 5. nicht רבובריב! mit Daleth gelesen habe, sondern רסופלים; mit Resch, indem es übersetzt: und es gehn umher die Engel, welche das Gericht über Dich verlangen, wie Schreiber (כספריא, wie es richtig im cod. der Maria- Magdal. Bibliothek zu Breslau vom I. 1238 heißt, nicht כספדיא wie in unfern Drucken), welche auf dem Markte umhergehn, um das Gericht Deiner Rechnung aufzuschreiben. Diese Lesart finden wir nun nicht bei andern alten Uebersetzern, Wohl aber in der Gemara. Schabbath 153 a wird nämlich auf die Frage, wer des ewigen Lebens theilhaft sei, geantwortet, der an dem unsere Lehrer Wohlgefallen haben (בל שדעת רבותינו הוחזר תינלהו), und wird 'dabei auf unfern Vers Bezug genommen. Nun steht derselbe *) Vgl. zuletzt oben S. 43 und S. 99 ff.

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