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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1866-01-01 · 2 (1866) · p. Seite 135

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
4 (1866)
Issue
2 (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 135 (sequence 55)
Language
German
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III. Aufeinanderfolge der Mischnah-Ordnungen. 135 An der Hand dieser Analogieen gelangen wir ferner zur Reihenfolge der übrigen Ordnungen, von welchen die an Seraim sich anschließende nothwendig נשים sein muß. Denn jenes schließt mit der Feststellung des Verhältnisses, das der Androgynos zwischen Mann und Weib einnimmt, und streift dabei nahe an die ehelichen Beziehungen des Weibes; dieses beginnt, seinem Zwecke entsprechend, von Anfang an mit den Verhältnissen der Frau. In gleicher Weise fast baut sich die Brücke zwischen נשים und כזיקיך auf. Denn jenes schließt mit einem Blicke auf die schadenbringenden Gewerben) des Menschen; dieses wiederum beginnt mit einer Betrachtung der Kategorieen der Schäden. Daß aber נזיקין den Schluß der Mischnah bildet, dazu spricht nicht zu geringem Theil der Umstand, daß mit dieser Ordnung der ganze Cyclus einer methodischen Gesetzgebung sich am passendsten vollendet. Wie in einem vollständigen Codex überhaupt, so ist der ganze volle Lebensinhalt mit allen seinen hauptsächlichsten Nuancirungen und Gestaltungen in der Mischnah zum Ausdruck gebracht und unter die Obhut des Gesetzes gestellt. Das erste Wort aber, das dieses Gesetz zu uns redet, bezieht sich auf die göttliche Weihe, die unser Denken und Handeln durchströmen, auf die göttliche Sühne, die unser Leben in seiner ungetrübten Reinheit wieder Herstellen soll: ראשית דבר יראת אלדזים; und aus diesem Gedanken heraus vermag kein anderer Theil mehr, als die Ordnung קדשים an die Spitze der Mischnah gestellt zu werden. Die Lehrstoffe der folgenden Ordnungen breiten sich dann wie mit systematisch geordneter Stufenfolge über sämmtliche Gebiete des menschlichen Seins aus; sie durchdringen nach einander die eultuellen, die agraren und die ehelichen Verhältnisse und gestalten sich zuletzt zu der großen civilen Gesetzgebung, in welcher die irdische Gerechtigkeit das Vergehen sühnt. Göttliches und menschliches Recht sind die beiden Wächter, welche je am Eingang und Ausgang des Lehrtempels der Mischnah sich aufgestellt haben, wie sie beide in dem Tempel des menschlichen Daseins sich die Hand reichen. Es bleibt noch übrig, der Ordnung בלו־בד ihren Platz, anzuweisen. Auch hier wird zunächst die Analogie zwischen dem Schluß dieser Ordnung mit dem Anfang der darauf folgenden von bestimmendem Werth sein. Man lese nun aber den letzten Perek, a) Kiduschin IV, 13: לא ילבלד אדם את בנר דזנלר ג בלה ספר והר׳.

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