Mannheim
Compact Memory

Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1866-01-01 · 2 (1866) · p. Seite 130

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
4 (1866)
Issue
2 (1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 130 (sequence 50)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2420973-2420983-2420985--1092-2422115
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

130 III. Aufeinanderfolge der Mischnah - Ordnungen. die Zeitumstände gezwungen, die Bedingungen der Anwendbarkeit fehlten. Unter diesen Gesichtspunkt faßt der Thalmud (B. Mezia 114^) mit den Worten באריעד לא בלצינא (s. Raschi) die Ordnung קדשים auf, indem er sie mit denjenigen Ordnungen auf gleiche Linie stellt, welche einen gewissen Einfluß beibehalten haben, d. h. mit מרעד ,נזיקין ,נשים. Vergleichen wir das Verhältniß von קדשים vor Allem mit נזיקין, so steht außer Zweifel, daß zur Zeit von R. Judah längst kein berechtigtes Moment mehr vorhanden war, das der einen dieser beiden Ordnungen in der Aufeinanderfolge eine bevorzugtere Stellung vor der andern anweisen konnte, wenngleich das eine Lehrobject geläustger war, als das andere: כל תנריי בנזיקין דרי (Berachoth 20a; Thaanith 24''; Sanhedrin 106b). Denn ebensowenig wie קדשים, stand נזיקין irrt practischen Gebrauch, nachdem bereits unter Tiberius (14—37) b) die peinliche Jurisdiction und unter Hadrian (117—138) zur Zeit des R. Simon b. Jochai 6) auch die Civilgerichtsbarkeit dem Synhedrium entzogen war. Das ganze Justizwesen war in Palästina illusorisch geworden, und aus dem Gebiete der Wirklichkeit in das Reich der Ideale und Symbole übertragen: ארבע מיתרת בטלר אלא דין ארבע מיתרת לא בטלר (Ketuboth 30a). Wenn allerdings in den Palästinensischen Akademieen der Vortrag von Nisikin in so fern von Bedeutung sein mußte, als die practische Rechtspflege in Babylonien sich jener Entscheidung als Norm bedienen konnte: so stand dieser Gedanke einerseits doch nur mit dem Civilfache im Zusammenhang, da דיני קנסרת in Babylonien nicht zur Verhandlung kamen ä), und andererseits waren die Babylonier in ihren Entscheidungen über דיני ממרנרת gemeinhin den Palästinensern überlegen 6), wiewohl sie eine gewisse Verehrung für die Autoritäten Palästinas hatten f). b) Sabbath 15*; Aboda - Sarah 8b; Sanhedrin 41״; Jerusch. San hedrin I, ibid. VII, 2. Vgl. Frankel gerichtl. Beweis S- 43 ff. c) Ueber die irrthürnliche Bezeichnung des R. Simon ben Schetach s. Rapoport in Erech-Milin: ארץ ישראל Nr. 18. David Oppenheim in Kobak's Jeschurun IV deutsche Abtheilung S. 92. ä) Sanhedrin 31a: רבבל לא דייני דיני קנהית. 6) Sanhedrin 5a:;מדכא לדתם מדני דדכא שבט רדתם מדרנ-ק מדתם לדכא לא מדניibid. Tossaphoth:דשבט עדקנ; vgl. auch Frankel: Entwurf einer Geschichte der Literatur der nachthalmudischen Responsen S. 75 Note 3 (Abhandl. zum Jahresbericht des jüd. theol. Seminars, Breslau 1865; auch als Souderabdruck erschienen). 5) Sanhedrin 29a; Schwuoth 48b; Sabbath 115*; B. Bathra 14.ין כלייתינא איגרתא מנלעדבא.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.