Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 4 (1866)
- Issue
- 2 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 111 (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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II. Mechiltha und Sifre. 111 menschliche Erstgeborene und Eselsfüllen ein und bestreitet die Befreiung bei Rind und Lamm, dasselbe behauptet die Toßeftha 6. 1. Allein dies ist Ansicht der späteren Halachah, die die Vorrechte der Priester und Leviten mehr eingeschränkt wissen will, man ist aber nicht berechtigt, dieselbe auch der Mechiltha beizulegen (wie Hr. W. thut Anm. 2). — Die Ansichten der alten Halachah, wie sie in Ueberresten beider Baraitha's erhalten sind, über das zur Sklavin verkaufte ebräische Mädchen sind in Urschrift S. 187 ff. erörtert; die neuen Herausgeber (Mech. Mischpatim 6. 3 S. N2 f., Sifre Deuteron. §. 118 S. 98 b.) gehen nicht genügend darauf ein. — Eine große Härte beweist die ältere Halachah, indem sie, den Wortlaut 2 Mos. 21, 20 pressend, den Herrn freispricht, wenn er den von ihm gezüchtigten Sklaven alsbald verkauft und dieser kurz darauf an den Folgen dieser Züchtigung gestorben, weil er nicht ״unter seiner Gewalt" gestorben; die jüngere Halachah geht von milderen Grundsätzen aus. Dies ist Urschrift S. 447 f. mit den Belegstellen erörtert. Hr. W. (Mischpatim e. 7 S. 90 Anm. י) erkennt die Differenz gleichfalls an gegenüber den harmonistischen Versuchen der früheren Erklärer. — Die alte Halachah betrachtet ein ausgetragenes Kind und ebenso ein deßgleichen thierisches Junges als selbstständiges lebendes Wesen, während die jüngere Halachah es auch dann noch, solange es nicht zur Welt gekommen, als ein ״Glied der Mutter" betrachtet; das hat strafrechtlich und in Betreff der Lehren über verbotene Speisen, über Unreinheit, ja über Festvorschriften abweichende Bestimmungen und Auseinandergehen in der Erklärung mancher Bibelstellen zur Folge. Wiederum tritt Jsmael als Vertreter der alten, Akiba und seine Schule als Vertreter der neueren Ansicht auf. Das ist Urschrift S. 437 f. und S. 477, Ozar nechmad III S. 12 ff. und S. 126 ff. ausgeführt. Die neuen Herausgeber (zu Mech. Mischpatim 6. 8 S. צ: Anm. p, zu Sifre Numeri § 125 S. 44 b. und § 127 S. 45 b) heben Dies nicht genügend hervor. — So ist auch die ältere Halachah hart, indem sie das Gebot ״Auge um Auge" bei der vorsätzlichen ThaL ausgesührt wissen will und nur bei der unvorsätzlichen sich mit Geldentschädigung begnügt; die jüngere läßt überall die letztere eintreten. Elieser, Vertreter jener, hält die alte Meinung in Mechiltha (das. S. 91) fest (vgl. Chaluz VI S. 28), und auch Hr. W. giebt Dies zu (Anm. 7). — Auch in Betreff der Strafe, welche die Eigenthümer eines stößigen Ochsen