Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 4 (1866)
- Issue
- 2 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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II. Mechiltha und Sifre. 109 geber zugeben und ohne Scheu daraus Hinweisen.*) Allein dieser Grundsatz verdient eine weit größere Anwendung und muß uns namentlich erkennen lassen, daß die beiden Baraitha-Sammlungen uns den Standpunkt der alten Halachah aufbewahren, welche in den andern Werken verdrängt ist. So ist (Ozar nechmad IV S. 92 ff.) begründet, daß die alte Zeit für das Passahmahl eine Gesellschaft (חבורה) von mindestens zehn Personen verlangte, wie Josephus und jerus. Tharg. bezeugen und auch sonst noch Andeutungen dafür Vorkommen; diese Anforderung ist zwar in der recipirten Halachah verwischt, allein sie liegt der Meinungsverschiedenheit Jsrnael's und Akiba in Mech. Bo. 6.3 (S. n, nicht genügend erörtert Anm. 8) zu Grunde. — Wenn in 5 Mos. 16, 2 gesagt wird, man solle das Passah von Schaafen und Rindern schlachten, so widerspricht Dies andern Stellen, in welchen blos Lämmer als tauglich zu diesem Opfer bezeichnet werden. Daß das judäische Deuteronomium die Opfervorschriften weit mehr darüberhin behandle, konnte den alten Lehrern nicht in den Sinn kommen. Wohl aber war es dem Pharisäismus darum zu thun, die Privatopfer, welche auch die Israeliten genießen dürfen, den blos Priestern Zum Genusse verstatteten Tempelopfern an Heiligkeit gleichzustellen, und das thaten sie nicht blos für das Passahlamm, sondern auch für das zum sonstigen Festmahle bestimmte Opfer (Chagigah); letzteres nun durfte auch von Rindern sein, und dieses eben wollten sie unter dem Passahrinde des Deuteronomiums verstehen. Diese Ansicht *) Vgl. nur Mech. Bo. 6. 5 (S. 7 und Anm. 72), e. 7 (S. 11 und Amu. ׳(כ c. 9 (S. 13 Anm. 8 und S. יג Anm. 0), wo Hr. W. einsichtsvoll zugesteht, daß die Mech. eine strengere Ansicht aufstellt, es seien nämlich am Sabbathe (und Festtage) biblisch nicht blos wirkliche Arbeiten untersagt, sondern ein strenges Nnhegesetz vorgeschrieben, das auch das Verbot umfaßt, einen Nichtjuden mit einer Arbeit zu beauftragen, während die Gemara Dies nicht als biblische Vorschrift erklärt, nur als rabbinische Ausdehnung. Ob die Mischnah in diesem Punkte der älteren rigideren oder der späteren mehr jtlristischen Ansicht augehört, steht noch nicht fest (vgl. meine wissensch. Zeitschr. u. s. w. Bd. IV (1839) S. 185 ff.).. Ferner ist darauf hingewiesen e. 14 S. 2 Anm. 72, 6. 17 S. 26 Anm. 6, 6. 18 S. 7כ Anm. 3, deßgleichen Mischpatim c. 1 S. פב Anm. 9, wozu zu bemerken, daß bereits Moses aus Couch in seinem Buche der Gesetze unter Gebot 83 auf diese Abweichung zwischen der Mechiltha und der Baraitha in der Gemara ansmerksam macht und den Widerspruch auszugleichen sucht, und sind seine Worte in den Anmerkungen zu Maimonides' Mischneh Thorah 2 ,1?כבדים angeführt. Vgl. ferner Wajakhel S. 111 A. 3.