Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 4 (1866)
- Issue
- 1 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 55 (sequence 56)
- Language
- German
- Belongs to
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mit dem class. Alterth. u. dessen Ausläufern. 55 durch seine wirkliche Lebensstellung nicht zu verrathen — wie es ihm auch wirklich lange gelungen —, so enthüllt er sich doch schon dadurch wie durch seine Aufnahme gewisser verbotener Ehen — worüber bald weiter gesprochen werden soll — für uns unzweideutig als Jude. Unverkennbar aber ist er, wenn man, den Pentateuch in der Hand, und zwar nach der griechisch-alexandrinischen Uebersetzung, den Inhalt des Gedichts verfolgt und die strenge Anlehnung des Spruchdichters an dessen Vorschriften wahrnimmt. Diesen Nachweis führt Hr. B. treffend und vollständigwir geben denselben in Kürze wieder und stnden zugleich Gelegenheit Einiges zu ergänzen. Das Gedicht beginnt mit der kurzen Wiedergabe des zweiten Theiles des Dekalogs, der die Pflichten zwischen Mensch und Mensch zusammenfaßt; er wird in jüdischem Geiste an die Spitze gestellt. Gänzlich zurückgelassen wird dem Zwecke gemäß die Verpönung der Vielgötterei und das Sabbathgebot; über Eid und Elternverehrung wird später in ausführlicherem Zusammenhänge gesprochen. Dann werden, mit Zurücklassung des wenigen specifisch Jüdischen, die Vorschriften aus Leviticus 19 zusammengestellt, und in diese Umgebung gehört daher auch V. 18 des Gedichtes, welcher in voller Abhängigfeit von der Siebziger-Uebersetzung die Stellen Levit. 18, 21 und 20, 2 ff. um- und mißdeutet. Das dortige Verbot gegen den Molochdienst: נתך ‘בלזדער לדזענביר (לדזביניר) לנדלך sucht das ganze Alterthum in weniger hervortretender Weise darzustellen, und die Alexandriner geben es wieder mit Xargevaiv ocq%ovtl7 man solle von seinem Samen nicht geben, dem Herrscher zu dienen (vgl. Urschrift S..302 ff.). Ob die Uebersetzer blos einen verhüllenden Ausdruck gewählt und unter dem ״Archon" doch den Königgötzen, den Moloch, verstanden haben, oder aber ob sie die vollständige Umdeutung beabsichtigten, seine Kinder nicht zum Sklavendienste an fremde Fürsten zu verkaufen, läßt sich nicht entscheiden. Unser Spruchdichter, dem das Verbot des Götzendienstes außer seinem Bereiche lag, verwendet die Stelle in letzterem Sinne mit den Worten: pr] xUtituv, k71aQct61f,10q oang IXrxav. Als ein fluchwürdiges Verbrechen brandmarkt er den ״Diebstahl der Samen," d. h. der Kinder. Er verallgemeinert das Verbot, indem er die nähere Bestimmung, die geraubten Kinder zum Dienste an Fürstenhöse zu verkaufen, zurückläßt, wodurch denn auch die Entlehnung aus der Brbelstelle weniger sichtlich ist; allein der Sinn seiner Worte ist unzweifelhaft, und der Dichter wiederholt ihn — wie so manches früher kurz Erwähnte — an einem