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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1864-01-01 · 3 · p. Seite 190

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
3 (1864-1865)
Issue
3
Date
1864-01-01
Page
Seite 190 (sequence 28)
Language
German
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IRI
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190 v. Das entblößte Haupt. den Gottesnamen über seinen Mund bringen. Indessen so oder so mag er wohl die Schriftübersctzung vortragen, nur nicht die Torah vorlesen, nicht die Gebete vortragen und nicht den Priestersegen ertheilen." Obwohl nun diese Stelle das Verbot nur als die Meinung Einiger hinstellt, und selbst die Meinung dieser Einigen, wie der Zusammenhang andeutet, die Kopfbedeckung keineswegs als ein Erforderniß für jeden Betenden, sondern blos als ein nothwendiges Requisit des Vorbeters betrachtet, welcher in besonders würdiger Haltung zu erscheinen habe: so hat doch Maimonides nicht blos die Meinung dieser Einigen adoptirt, sondern das Verbot auch auf jeden Betenden ausgedehnt. (Mishneh Torah, h. Tefillah 5. 5.) Indessen war Maimonides ein Denker ersten Ranges, und seine Worte wollen nicht blos gelesen, sondern mit Nachdenken erfaßt sein. Am Eingänge des angeführten Kapitels sagt er: ״Acht Dinge muß der Betende sorgfältig beachten: war er aber gedrängt oder gezwungen oder hat freiwillig übertreten und dieselben nicht beobachtet — so beeinträchtigt dies darum das Gebet nicht." Von diesen acht Dingen nun ist eines: Ordnung der Kleider. Davon spricht er dann im Paragraph 5 Ln folgender Weise: ״Was heißt Ordnung der Kleider? d. h. er ordne seine Kleider zuvor und lege sie vollständig und würdig an; denn die Schrift sagt: Betet Gott an Ln heiliger Würde. Man stelle sich nicht zum Gebete mit dem Gcldgurt umgethan, auch nicht mit entblößtem Haupte und nicht mit entblößten Füßen, wo es Ortssitte ist, vor angesehenen Menschen nicht anders als mit Fußbekleidung zu erscheinen." Maimonides hat also nicht blos die Kopfbedeckung als einen Akt der Würde mehr nur empfohlen und keineswegs zu einer unerläßlichen Bedingung gemacht, sondern er hat auch durch die Zusammenstellung derselben mit entblößten Füßen den klaren und wahren Gesichtspunkt für den Grund seiner Empfehlung eröffnet, daß er nämlich aus der Sitte seiner Zeit und seiner Gegend (Aegypten) heraus gesprochen, wo die Kopfbedeckung durchweg einen Theil der niemals und nirgends unterlassenen Körperbeklcidung bildete, und Niemand weder vor angesehenen, noch vor Menschen überhaupt unbedeckten Hauptes sich blicken ließ, woraus aber, genau wie er auch bei den entblößten Füßen bedingt, bezüglich deren Bedeckung oder Nichtbedeckung im Orient die Sitte getheilt war (siehe I. Karo zur Stelle und zu Tur Or. Oh. Capitel 91 Ende), mit vollster Gewißheit hervorgeht, daß, wo die Landcssitte cs mit sich führt, vor angesehenen Menschen unbedeckten Hauptes zu erscheinen,

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