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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1864-01-01 · 3 · p. Seite 182

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
3 (1864-1865)
Issue
3
Date
1864-01-01
Page
Seite 182 (sequence 20)
Language
German
Belongs to
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IRI
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182 hi. Das Arbeitsverbot an den Festtagen. wie sie keinen Anstoß daran nimmt, wenn eine einzelne Vorschrift an einem andern Orte beschränkt wird. So ist ihr auch das Verbot aller Arbeit für den siebenten Tag des Mazzahfestes nicht anstößig; sie erkennt darin eines der verschiedenen Momente, welche die ganz eigenthümliche Stellung des Deuteronomikers beleuchten. Anders die Harmonistik, wie sie von ältester Zeit her geübt wurde. Sie ergänzt in Gedanken von einem Ort nach dem andern hin das Fehlende, das Widersprechende bemüht sie sich durch jedes Mittel auszngleichen. Wenn daher an vielen Stellen die Erwähnung der Feier des ersten- und zehnten Tages des siebenten Monats, ferner eine genaue Zeitbestimmung für die übrigen Feste fehlt, weder der erste Tag des Mazzahfestcs, noch der des Hüttenfestes hervorgehoben, von einem auf die sieben Tage des Hüttensestes folgenden achten Feiertage gar nicht gesprechen, eines Arbeitsverbotes für die Feste gar nicht gedacht wird: so stört Dies die Harmonistik nicht, sie ergänzt sich Alles stillschwcigend aus andern Stellen. Anders muß sie jedoch bei einem Widerspruche verfahren. Wenn demnach für den siebenten Tag des Mazzahfestcs in der einen Stelle, eben unserer, Deut. 16, 8, alle Arbeit untersagt wird, während andere Stellen das Verbot der Arbeit für sämmtliche Feste — außer Sabbath und Versöhnungstag — auf die Dienstarbeit beschränken, so haben wir gesehen, wie die 70 und der Samaritaner kurzweg auch diese Stellen den andern gleichmachen, jene, indem sie in ihrer Uebersetzung als gestattete Ausnahme die Vorbereitungen zur Herstellung der Speisen hinzufügen, dieser ״alle Arbeit" Ln ״alle Dienstarbeit" verwandelnd. Anders verfährt, wie es scheint, die alte Halachah, indem sie die auffallende Ausdrucksweise zur Begründung einer andern Annahme, für welche ein bestimmter biblischer Ausspruch nicht vorhanden ist, benützt. Das Arbeitsverbot ist nämlich selbst nach den am Weitesten gehenden biblischen Stellen für das Mazzahfest auf den ersten und siebenten Tag, für das Hüttenfest auf den ersten und den achten als Schlußfest beschränkt, von einem Arbeitverbote an den mittleren Tagen, die man später unter dem Namen חולו של מועד ,ימי מועד ,מועד, die Festwoche znsammenfaßte, spricht keine einzige Bibelstelle. Dennoch wurde es später auch auf diese Tage ausgedehnt, nur noch weniger streng als für die Hauptfesttage, indem man gewisse Arbeiten, die man als nicht gut aufschiebbar betrachtete, gestattete. Diese Bestimmung, für welche, wie gesagt, eine biblische Anordnung nicht vorliegt, glaubt nun gerade Jsmael, der bekannte Repräsentant der alten Halachah, aus unserm

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