Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 3 (1864-1865)
- Issue
- 3
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 171 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Mannheimer. 171 berührt, die auch nothwendig einer Heilung bedürfen. Waren auch die in barbarischem Hebräisch abgefaßten Piutim zum Theile beseitigt, so blieben doch noch andere, wie an den hohen Feiertagen Neujahr und Versöhnungstag und die Hoschanoth am Hüttenfeste, und auch für diesen Rest konnte die wohl vortreffliche Uebersetzung, mit welcher M. sein Gebetbuch ausstattete, ebenso wenig ein Heilmittel sein, wie ehedem für das Ganze. Der ganze Gottesdienst blieb hebräisch, er blieb dadurch ein in die volle Berechtigung der frischen Gegenwart fremdartig Hineinklingendes aus der Vergangenheit, eine ewige Mahnung der hebräischen Vorzeit gegen das Einleben in die neue Volkstümlichkeit und am Ende, namentlich für das neue Geschlecht und ganz besonders für dessen weiblichen Theil, ein Unverstandencs. Auch der Inhalt blieb ein unangemessener. Die Bitte um Sammlung der Zerstreuten und Wiederherstellung des Reiches und des Tempels in Jerusalem mit Wiedererstehung des Opferdienstes klingt wie ein schriller Mißton in alle unsere gegenwärtigen religiöseu Ueberzeugungeu hinein. Das ist an und für sich kein Vorwurf, der gegen den einzelnen Mann erhoben werden kann; das lag in dem Gesetze der allmäligen Entwickelung. Der Gottesdienst hängt auf's Engste in allen seinen Bestandteilen mit dem innersten Gemüthsleben zusammen; Worte und Formen, an die sich Mund und Ohr gewöhnt haben, die von selbst erklingen, sobald die Lippe zum Gebet sich öffnet, weil sie von Jugend auf gesprochen und gehört worden, müssen mit zarter Schonung behandelt werden. Leise Uebergänge sind da zur Versöhnung widerstreitender Ansprüche geboten, lind es war vor vierzig Jahren eine große That, wenn ein solcher gefunden wurde, bei dem die Einen nicht verletzt, die Andern wieder fester herangezogen wurden, das Band zwischen Vergangenheit und Gegenwart wieder enger gewoben wurde. So gewann auch die Wiener Cultusordnung ein weitverbreitetes Ansehen; sie befestigte sich nicht blos in der dortigen Gemeinde selbst, sondern sie fand Aufnahme und Nachahmung weithin, sie zeigte sich somit als ein vollberechtigtes geschichtliches Element. Allein im Laufe von vier Jahrzehnten drängten die neuen Anforderungen doch immer entschiedener heran, die alten Traditionen waren für einen großen Theil des jüngeren Geschlechtes gar sehr geschwunden, sein Bedürfniß verlangte eine andere Befriedigung. Ob M. für seinen Kreis auf diese neuen Anforderungen einzugehen die Aufgabe gehabt hätte, vermag ich nicht zu beurteilen; das immer stärkere