Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 3 (1864-1865)
- Issue
- 1-2
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 143)
- Language
- German
- Belongs to
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140 V. Das Mosesbild wenn durch einen jüdischen Bildhauer die Kunst gepflegt wird; wir tadeln ihn nicht etwa als Beförderer des Götzendienstes. Wir schmücken unsere Wohnungen mit Bildwerken ohne Bcsorgniß, daß irgend ein von der wahren Gottesverehrung ablenkender Gedanke in uns genährt werden könnte. Wenn Statuen ausgezeichneter Menschen zu ihrem dauernden ehrenden Andenken an gefertigt, in unseren Häusern aufgestellt werden, so sind wir weit entfernt, dabei an eine solche Verehrung, die an das Göttliche anstreift, zu denken; wir wollen dem großen menschlichen Geiste, wie er von Gott gegeben ist, eine Huldigung darbringen, aber diese Huldigung tritt keineswegs in irgend eine Collision mit der ausschließlichen Verehrung, die wir Gott weihen sollen. Gegen eine solche Pflege und Förderung der Kuust mit einem verrosteten ״Gesetze" ankämpfen wollen, wäre albern. Ja, die Kunst ist unter uns ein selbstständiges geistiges Gebiet, und die Religion hat keine Veranlassung, in sie hemmend einzugreifen, sie hat sich im Gegentheile ihrer Pflege wie aller den Geist erhebenden Veranstaltungen zn freuen. Ein Anderes jedoch ist, wenn die Kunst ausdrücklich für die Religion angewendet werden soll; dann hat diese das Recht und die Pflicht zu fragen, ob diese Anwendung der Kunst ihr wirklich dient, das Gemüth religiös stimmt, die geistige Andacht weckt und verstärkt, oder umgekehrt ablenkt und zu einer blos angenehmen Zerstreuung wird. Wenn das Gebet durch feierlichen Gesang, durch angemessene Begleitung gehoben wird, wenn z. B. das Schema Jisrael im Chor, verstärkt durch die Orgeltöne, mächtig einherbraust, so ist das wahrhaft religiöse Nahrung, ächte jüdische Gottesverehrung. Wenn aber Gesang und Musik selbstständig in unfern Gotteshäusern auftreten wollen, sei es, daß ein Chasan der alten Schule seine gcschuörkelten, selbsterdachten Koloraturen vorträgt, sei cs, daß in neuer Weise Gesanges- und musikalische Partieen zum besondern Kunstgenüsse aufgefuhrt würden, so kann das nur als ein Mißbrauch betrachtet werden, der den rein geistigen Charakter unseres Gottesdienstes beeinträchtigen müßte. Dasselbe gilt in noch höherem Grade von der bildenden (plastischen) Kunst. Das Gotteshaus und seine Einrichtung sott geschmackvoll angeordnct werden; Nichts darf darin unfern ästhetischen Sinn stören. Auch die Formen des Hauses und seine Ausstattung sollen einen erhebenden Eindruck machen, und die Kunst, welche so schafft, ist uns willkommen. Wenn sie jedoch Mittel zur Hülfe ruft, die sonst wohl künstlerisch sein mögen, jedoch von dem religiösen Gedanken abzichen, wenn .sie darauf ausgeht,