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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1864-01-01 · 1-2 · p. Seite 138

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
3 (1864-1865)
Issue
1-2
Date
1864-01-01
Page
Seite 138 (sequence 141)
Language
German
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138 V. Das Mosesbild lichung der Aphrodite erbaut, vielmehr stellt man sie blos auf als Schmuck für das Bad (das. 44b). Noch mehr! Selbst ein wirklich der Verehrung gewidmetes Götzenbild hört auf ein verbotener Gegenstand zu sein, sobald ihm diese Verehrung entzogen wird (das. Wb, vgl. 439. und 49b, Joreh Deah Cap. 139 § 2 und sonst). So ist denn der Gebrauch eines Gegenstandes, welcher nicht zu götzendienerischer Verehrung angefertigt wird, unter allen Umständen halachisch gestattet. Dennoch bleibt noch die Frage, ob man einen Gegenstand, welcher zu götzendienerischer Verehrung veranlassen könnte, wenn er auch jetzt nicht diese Bestimmung hat, von vorn herein unfertigen oder ihn bei sich behalten dürfe. Der leitende Grundsatz der Halachah ist dafür folgender: Ein Gegenstand, welcher die Veranlassung bieten kann zu götzendienerischer Verehrung oder auch der eine solche sinnliche Form darstellt, welche Ln prophetischen Visionen als Ausstrahlung des Göttlichen erscheint, so daß man verleitet werden könnte, diese sinnliche Form als den vollen Ausdruck des Göttlichen zu betrachten — einen solchen anzufertigen oder ihn auch im Hause zu behalten, ist untersagt. — Diese zweifache Rücksicht findet nun namentlich ihre Anwendung auf die Menschengestalt. — Die alten Götterbilder hatten menschliche Gestalt, Menschen, wie den römischen Kaisern u. A., wurde göttliche Verehrung geweiht, und ferner erscheint Gott den Propheten Ln menschlicher Form, so daß diese visionäre Hülle Ln ihrer Abbildung ernst genommen werden könnte. Kurz, die Scheu vor der Versinnlichung der Gottheit und vor der Vergötterung der Menschen hat die Halachah dahin geführt, eine jede menschliche Abbildung zu untersagen, und wenn sie auch den Unterschied anerkennen möchte zwischen der heidnischen Vorzeit und der Gegenwart, so kann sie sich dennoch von ihrem einmal eingenommenen Standpunkte nicht lossagen. Sie verbietet die Anfertigung wie die Aufbewahrung menschlicher Abbildungen, wenn diese auch Personen darstcllen, welche außer aller Beziehung zu Götzendienerischem oder Göttlichem stehn. Allein sie macht eine wesentliche Einschränkung ihres Verbotes. Dasselbe gilt nur für hervortretende Figuren, fürArbeiten der Skulptur, nicht aber für flache Figuren, für Werke der Malerei; diese sind vollständig erlaubt. Noch eine andere Einschränkung machen mehrere Gcsetzlehrer, deren Ansicht als giltig ausgenommen wurde. Das Verbot besteht nur für ganze Figuren; halbe Fi-

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