Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Journal
- Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
- Volume
- 3 (1864-1865)
- Issue
- 1-2
- Date
- 1864-01-01
- Page
- Seite 137 (sequence 140)
- Language
- German
- Belongs to
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in einem Synagogenfenster. 137 Halachah so fest, daß der Verdacht eines Mißbrauches nicht Raum findet. ״An die Synagoge von Schafjathib in Nehardea, berichtet die Gemara (Abodath Elilim 43 b), wurde einst eine Bildsäule hingestellt, dennoch gingen Levi und der Vater Samuel's hinein und verrichteten dort das Gebet". — Während nun dem Einzelnen viel Geringeres, das den Verdacht einer götzendienerischen Verehrung erwecken könne, untersagt ist, motivirt die Gemara das. das Verfahren der genannten Männer gerade damit, weil es öffentlich in Mitten der Gesammtheit geschieht, und daher keinen Verdacht zulg'ßt (vergl. noch Tur und Schulchan aruch Joreh Deal) Cap. 141 8 4). Jedenfalls steht fest, daß halachisch für die Synagoge keine größeren Vorsichtsmaßregeln anzuwenden sind. Die Frage wird dadurch eine ganz allgemeine, sie muß nunmehr lauten: Gestattet das Judenthum überhaupt, daß irgendwo ein Bild angefertigt werde zum bloßen Schmucke? Wer nur ein Mal einen Blick in die halachischen, diesen Gegenstand berührenden Verhandlungen geworfen hat, weiß, daß nicht das geringste Bedenken dagegen herrscht, indifferente Abbildungen anzufertigen, die damit versehenen Gegenstände zu benützen. Nur über solche Bilder wird discutirt, welchen von irgend Jemandem göttliche Verehrung dargcbracht werden mag, nur bei ihnen ist die Frage, inwiefern sie gebraucht werden dürfen. Aber selbst Bildsäulen, die an andern Orten zur Verehrung aufgestellt werden, sind da kein verbotener Gegenstand, wo sie blos ״zum Schmucke" dienen sollen. Dies ist durchgehende halachische Lehre. Von vorn herein heißt es in der Hauptstelle (Abodath Elilim C. 3, Mischnah!, f. 40b) als leitender Grundsatz, daß von Bildsäulen kein Gebrauch gemacht werden dürfe, weil, aber auch nur insofern ihnen ein Gottesdienst geweiht wird, und die Gemara dazu (f. 41a) sagt ausdrücklich, daß alle Bildsäulen, welche nur zum Schmucke angefertigt werden, erlaubt seien, so daß einige ohne Weiteres die in Dörfern befindlichen gestatten, weil sie voraussetzen, daß sie dort blos zum Schmucke dienen sollen, während die Ln Städten befindlichen der Anbetung gewidmet seien, Andere gerade das Umgekehrte annehmen. Bekannt ist auch, daß Rabban Gamaliel ein Bad besuchte, das mit der Statue der Aphrodite (Venus) versehen war, und als ihn ein heidnischer Gelehrter fragte, wie er Dies nach den Grundsätzen seiner Religion thun dürfe, crwiederte er: Man hat ja nicht das Bad zur Verherr-