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Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben · 1864-01-01 · 1-2 · p. Seite 85

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Journal
Jüdische Zeitschrift für Wissenschaft und Leben
Volume
3 (1864-1865)
Issue
1-2
Date
1864-01-01
Page
Seite 85 (sequence 88)
Language
German
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IRI
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II. Zur Geschichte der Maßorah. 85 manchen Vers in mehrere zerlegt, obgleich sie als allgemeinen Grundsatz festhalten, man dürfe, wo ״Moses" nicht eine Verstheilung gemacht, nicht eine solche vornehmen, und noch bestimmter sagen sie, daß sie nicht bewandert seien in der Feststellung der scriptio defectiva und piena (אנן לא בקיאינן בחפירות ויתרות), obgleich wiederum die Tauglichkeit der pentateuchischen Synagogenrollen von der Genauigkeit darin abhängt. Man überließ eben dieses Studium der besonderen Zunft der Abschreiber, die dann auch in ihrer Sorgfalt weitergingen und selbstständig weiter verfuhren, so daß man später fast in allen hier angegebenen Gegenständen, Anzahl der Verse und dergl., etwas abweichende Normen feststellte. So war die Fortentwickelung dessen, was wir heute Maßorah nennen, Sache der Abschreiber, Soferim, die in stiller Thätigkeit emsig in ihr thätig waren, ohne daß die halachische Arbeit in den Schulen viel Notiz von ihr nahm. Wie wenig man daran dachte, in die halachischen Studien die maßorethischen cinzuverleiben, zeigt vornehmlich der Tractat ״Sefer Thorah", einer der sieben s. g. kleinen Traetatc, jener Spätlinge der thalmudischen Literatur, welche etwa dem sechsten oder siebenten Jahrhundert angehören und deren Herausgabe wir Hrn. Kirchheim verdanken (1851). Dieser kleine Tractat hat die Bestimmung, die Vorschriften zusammenzustetten, welche für die Schreibung einer pentateuchischen Synagogenrolle zu beobachten sind, und er nimmt, wenn es gleichartige Gegenstände betrifft, auch auf die anderen biblischen Schriften Rücksicht. Allein es sind blos Regeln über die Heilighaltung der Bücher und ihres Inhaltes, die andächtige Vorsicht im Allgemeinen und namentlich in Betreff der Gottesnamen, auch noch das allgemeine Verfahren für offene und geschlossene Paraschen, eine kurze Notiz über zusammengesetzte Wörter und Eigennamen, welche getrennt geschrieben werden dürfen oder gar sollen u. dergl., er kennt ferner bereits die Versabtheilunz durch Punkte, aber verpönt sie für die Synagogenrolle (C. 3, §4), hingegen übergeht er mit Stillschweigen nicht blos Vocale und Accente — für sie waren damals noch keine Zeichen festgestellt, und sie sollen ja überhaupt in den Synagogenrollen nicht bezeichnet werden —, sondern auch die Klammern bei einzelnen Abschnitten, die Punkte über den Buchstaben, die eigenthümliche Form mancher Buchstaben, wie z. B. das Anfang- He in 'הלה; sämmtliche Keri-Khetib, sowohl diejenigen, welche ja schon die Baraitha zusammenstellt, nämlich die aus Rücksichten der . Decenz u. dgl. vorgcnommenen, als auch die blos als Varianten zu

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